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Casino in Sarnen: Automaten wieder ausser Betrieb setzen

Pressemitteilung

Casino in Sarnen: Automaten wieder ausser Betrieb setzen

Mit Ueberraschung hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
(EJPD) heute Dienstag von der Eröffnung des Automatencasinsos in Sarnen
erfahren. Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) hat am gleichen Tag die
Betreiber des Casinos in einem Brief aufgefordert, die
Geldspielautomaten wieder ausser Betrieb zu setzen. Sollten sie dieser
Aufforderung nicht umgehend nachkommen, muss das BAP bei der
Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verstosses gegen das
Spielbankengesetz einreichen.

Vertreter des BAP hatten am 27. April 1998 in Sarnen den
Verantwortlichen des geplanten Automatencasinos sowie Behördenvertretern
die Tragweite der am 22. April 1998 vom Bundesrat verabschiedeten
Geldspielautomatenverordnung (GSAV) erläutert: Die für das geplante
Casino vorgesehenen Geldspielautomaten waren am 22. April, am Tage des
Inkrafttretens der GSAV, nicht in Betrieb. Somit können sie nicht von
der Ausnahmeregelung (Art. 10) profitieren, wonach bereits in Betrieb
stehende Geldspielautomaten "an ihrem bisherigen Standort und in
bisherigem Umfang weiter betrieben werden" können.

Am 14. Mai hatten Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des EJPD, und eine
Delegation des Obwaldner Regierungsrates in Bern eine Aussprache über
das in Sarnen geplante Automatencasino geführt. Dabei erklärte Bundesrat
Koller, dass für Sarnen aus Gründen der Gleichbehandlung keine von der
GSAV abweichende Ausnahmeregelung gelten könne. Da beide Seiten den
Begriff "in Betrieb stehen" (Art. 10 GSAV) unterschiedlich
interpretierten, kamen sie überein, diese strittige Rechtsfrage durch
einen externen Gutachter prüfen zu lassen.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

9. Juni 1998