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Ausländerregelung 1998/99: Drei-Kreise-Modell wird abgelöst

Pressemitteilung

Ausländerregelung 1998/99: Drei-Kreise-Modell wird abgelöst

Revision der Begrenzungsverordnung geht in die Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am Montag das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) mit der Durchführung einer Vernehmlassung zur
Ausländerregelung 1998/99 beauftragt. Die Frist für Stellungnahmen läuft
bis zum 31. Juli 1998.

Der diesjährige Verordnungsentwurf enthält folgende zwei Änderungen:
- die Ablösung des 3-Kreise-Modells und dessen Ersatz durch ein duales
Rekrutierungskonzept für ausländische Arbeitskräfte;
- eine weitere Reduktion der Freigabe von Saisonbewilligungen.

"Zweiter Kreis" relativ unbedeutend

Die Expertenkommission "Migration" schlug Ende letzten Jahres eine
vorzeitige Ablösung des sogenannten 3-Kreise-Modells - eingeführt zu
Beginn der neunziger Jahre - zur Rekrutierung von ausländischen
Arbeitskräften vor (vgl. dazu Pressemitteilung "Migration: Der Bundesrat
überreicht den Bericht der Expertenkommission "Hug" dem Parlament" vom
8.6.1998). Dieses Modell unterteilt alle Rekrutierungsländer in drei
Prioritätsstufen: erstens die EU/EFTA-Länder, mit denen schrittweise
eine gegenseitige Liberalisierung des Personenverkehrs angestrebt wird;
zweitens die übrigen traditionellen Rekrutierungsländer (v. a.
Nordamerika); drittens die nicht-traditionellen Herkunftsländer (alle
übrigen). Diese Zulassungspraxis hat nun gezeigt, dass dem zweiten Kreis
zahlenmässig eine relativ geringe Bedeutung zukommt. Ausserdem reisen
aus diesem Raum meist nur gut- und hochqualifizierte Arbeitskräfte ein.
Die arbeitsmarktlichen Zulassungsbedingungen für alle Personen
ausserhalb des gesamten EU/EFTA-Raums sollen daher nach dem Willen des
Bundesrates einheitlich auf qualifizierte Personen aus besonderen
Gründen beschränkt werden. Überdies bestehen auch weiterhin
Zulassungsmöglichkeiten zu Weiterbildungsprogrammen im Rahmen von
schweizerischen Hilfs- und Entwicklungsprojekten sowie solche aus
humanitären Gründen.  Eine Ablösung des 3-Kreise-Modells durch ein
duales Rekrutierungskonzept wird in der Praxis zu keiner wesentlichen
Änderung für die Wirtschaft führen.

Weniger Bedarf in den Saisonbranchen - weniger freigegebene
Bewilligungen

Um seiner restriktiven Zulassungspolitik Nachachtung zu verschaffen,
aber auch weil aus konjunkturellen Gründen in den Saisonbranchen, vor
allem im Baugewerbe, nicht mit einem Anstieg des Bedarfs an
Arbeitskräften zu rechnen ist, betrachtet es der Bundesrat als
notwendig, die Freigabe der Saisonbewilligungen für die nächste
Kontingentsperiode - November 1998 bis Oktober 1999 - von 99'000 um gut
10 % auf 88'000 Einheiten zu reduzieren. Dieser Vorschlag erfolgt
gleichzeitig in der Absicht, dass einem Teil der zahlreichen
Arbeitslosen aus diesen Branchen durch eigene Anstrengungen oder
Arbeitsvermittlung der Weg zurück in die Beschäftigung erleichtert
werden kann. Um den Behörden auch inskünftig zu ermöglichen, dem
ausgewiesenen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften flexibel zu
entsprechen, sieht der Bundesrat bei den Höchstzahlen für
Jahresaufenthalter und Kurzaufenthalter dagegen eine unveränderte
Freigabe vor.

8. Juni 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
Auskunft:
Bundesamt für Ausländerfragen, Arbeitskräfte und Einwanderung,
Kurt Rohner: 031 / 322 28 99/88