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Attentat von Luxor: Zusammenkunft zur Klärung verschiedener Fragen in Zusammenhang mit der Schadensregelung

Pressemitteilung

Attentat von Luxor: Zusammenkunft zur Klärung verschiedener Fragen in
Zusammenhang mit der Schadensregelung

Am Mittwoch hat auf Einladung des Bundesamtes für Justiz eine
Gesprächsrunde stattgefunden, an der verschiedene interessierte
Dienststellen der Bundesverwaltung, vom Attentat besonders betroffene
Kantone, Vertreter der Versicherungen und der Reiseveranstalter sowie
die Anwälte der vom Attentat betroffenen Personen teilgenommen haben.
Diese Gesprächsrunde diente dem Austausch von Informationen über die
gegenwärtige Lage und über die Rechtsprobleme, die sich in Zusammen-hang
mit der Schadensregelung ergeben. Das Treffen ist organisiert worden auf
Ersuchen mehrerer Anwälte der vom Attentat betroffenen Personen, die
eine Koordination in dieser Sache wünschen.

Im Gespräch konnte über den Stand der von den ägyptischen Behörden
unternommenen Schritte im Hinblick auf eine finanzielle Kompensation
informiert werden. Das Eidgenössische Departement für Auswärtige
Angelegenheiten setzt seine Bemühungen fort, um von der ägyptischen
Regierung eine freiwillige Leistung zu erwirken. Die Bereitschaft dazu
wurde von der ägyptischen Regierung grundsätzlich bezeugt. Ein konkretes
Angebot ist noch ausstehend.

Ein von der Schweizer Botschaft in Kairo zugezogener Vertrauensanwalt
wurde überdies mit der Ausarbeitung eines Gutachtens zur Haftungsfrage
des ägyptischen Staates im Zusammenhang mit dem Attentat von Luxor
beauftragt. Dieses Gutachten soll den interessierten Kreisen zugänglich
gemacht werden.

Weiter konnte die Frage erörtert werden, ob die Reiseveranstalter eine
vertragliche Haftung zu übernehmen haben. Diesbezüglich gingen die
Rechtsauffassungen auseinander. Es bestand jedoch allseitig die
Bereitschaft, zur Frage der Haftung rasch Stellung zu nehmen.

Die im Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vorgesehenen
Leistungen standen ebenfalls im Zentrum des Gesprächs. Die Personen, die
vom Attentat betroffen sind, haben grundsätzlich Anspruch auf staatliche
Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen sofern die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt sind. Die staatlichen Leistungen sind allerdings
subsidiär. Die Diskussion hat zur Klärung der Frage beigetragen, welche
Schritte die vom Attentat betroffenen Personen zu unternehmen haben und
bei welcher Instanz sie ihre Ansprüche in erster Linie geltend machen
müssen. Die Kantone werden darauf verzichten, von den vom Attentat
betroffenen Personen den Nachweis zu fordern, dass sie vom ägyptischen
Staat keine genügenden Entschädigungsleistungen erhalten haben, und den
Opfern Hilfe leisten, ohne eine entsprechende finanzielle Geste Ägyptens
abzuwarten.

Das Bundesamt für Justiz wird die Gespräche mit den wichtigen
Akteurgruppen fortführen und alle Beteiligten über die Ergebnisse der
laufenden Abklärungen informieren.

3. Juni 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst