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Attentat von Luxor

Pressemitteilung

Der Bundesrat ist bereit, die von den Folgen des Attentats von Luxor
besonders betroffenen Kantone finanziell zu unterstützen

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, im Nachgang zum Attentat von
Luxor der Bundesversammlung mit dem Voranschlag ausnahmsweise eine
zusätzliche Finanzhilfe von 2 Millionen Franken für die besonders
betroffenen Kantone zu beantragen. Im weiteren beauftragte er das
Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, weiterhin
alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um von Ägypten eine
finanzielle Kompensation zu erhalten. Damit ist der Bundesrat seinen
nach dem Attentat abgegebenen Erklärungen nachgekommen.

Verschiedene Kantone müssen aufgrund des Attentats von Luxor mit einem
erheblichen Anstieg der Ausgaben im Bereich der Opferhilfe rechnen.
Personen, die vom Attentat betroffen sind, haben grundsätzlich Anspruch
auf Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von
Straftaten. Dazu gehört insbesondere die Beratung, die medizinische,
psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe einschliessen
kann. Unter gewissen Voraussetzungen können aber auch Entschädigung und
Genugtuung geltend gemacht werden. Das Opferhilfegesetz wird von den
Kantonen vollzogen, denen möglicherweise zusätzliche Kosten in der Höhe
von etwa sechs Millionen Franken für Entschädigungen und Genugtuungen
anfallen werden. Hinzu kommen zusätzliche Ausgaben für die
Dienstleistungen der Beratungsstellen.

Die Kantone Zürich und Luzern haben den Bund bereits um zusätzliche
Finanzhilfen ersucht. Sie stützen sich auf das Opferhilferecht, wonach
der Bund den Kantonen zusätzliche Finanzhilfen gewähren kann, wenn eine
Katastrophe oder ein Terroranschlag eine grosse Zahl von Opfern fordert.

Das Bundesamt für Justiz ist bestrebt, zusammen mit den anderen
interessierten Dienststellen des Bundes und der besonders betroffenen
Kantone, den Vertretern der Reiseveranstalter und der Versicherungen
sowie den Anwälten der Opfer die verschiedenen Rechtsfragen in
Zusammenhang mit der Schadenregelung zu klären. Am Mittwochnachmittag
findet diesbezüglich eine zweite Gesprächsrunde statt. Das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beabsichtigt im weiteren,
nach den Sommerferien eine nationale Zusammenkunft der vom Attentat in
Luxor betroffen Personen sowie der zuständigen Behörden zu organisieren.

3. Juni 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations-und Pressedienst

Auskünfte:
Monique Cossali Sauvain, Bundesamt für Justiz,  031 322 47 89