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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Massnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte

PRESSEMITTEILUNG
Massnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte
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An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat Massnahmen im Bereich der
landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte beschlossen: Er hat
einerseits eine Verordnung über die Änderung von Erlassen im
Zusammenhang mit der Revision der Einfuhrbelastung von Fettmischungen
und der Umtarifierung von Zuckermais, Nahrungsmittelzubereitungen aus
nicht gerösteten Getreideflocken und Zubereitungen auf der Grundlage vo
n
Kaffee erlassen und andererseits die Verordnung vom 15. Oktober 1995
über die Ausfuhrbeiträge für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukt
en
geändert.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
- eine Erhöhung der Einfuhrbelastung für Fettmischungen, um auf dem
Inlandmarkt wieder angemessene Wettbewerbsbedingungen zwischen der
Butter und den mit einem hohen Pflanzenfettanteil eingeführten
Fettmischungen herzustellen und die Absatzmöglichkeiten für die
einheimische Landwirtschaft aufrechtzuerhalten;
- die Berechtigung zu Ausfuhrbeiträgen für eingesottene Butter, um au
f
den Auslandmärkten die Wettbewerbsgleichheit zwischen Schweizer
Nahrungsmittelindustrie und ihren ausländischen Konkurrenten
wiederherzustellen, die vor dem 31. Dezember 1995 herrschte;
- eine Änderung der Verordnung über die Ausfuhrbeiträge für Erzeu
gnisse
aus Landwirtschaftsprodukten, die verhindert, dass die Ausfuhrbeiträge
für importierte Grundstoffe die bei der Einfuhr erhobenen Zölle
übersteigen.

Bern, 3. Juni 1998

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Ein- und Ausfuhrpolitik, Anne-Sophie
Dreyfus,
Tel. 031 / 324 08 07