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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Pressemitteilung

Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament folgende Änderungen kantonaler
Verfassungen zu gewährleisten:

- im Kanton Uri
Kindergarten
Die Gemeinden des Kantons Uri werden durch die Verfassungsänderung
verpflichtet, einen Kindergarten zu führen. Der Besuch des Kindergartens
ist wie bisher freiwillig und zudem unentgeltlich.

Erhöhung der Unterschriftenzahlen für kantonale Volksbegehren
Die Zahl der erforderlichen Unterschriften für ein Referendum auf
kantonaler Ebene wird von dreihundert auf vierhundertfünfzig
heraufgesetzt. Für eine kantonale Volksinitiaitve, für die bisher
ebenfalls dreihundert Unterschriften erforderlich war, sind neu
sechshundert Unterschriften erforderlich.

Terminologische Anpassungen im Bereich der öffentlichen Sozialhilfe
Im Zusammenhang mit dem Erlass eines neuen Gesetzes über die öffentliche
Sozialhilfe mussten auf Verfassungsstufe terminologische Anpassungen
vorgenommen werden, durch welche die Ausdrücke "Fürsorgerat",
"Waisenvogt" und Fürsorgewesen" durch die Ausdrücke ""Sozialrat",
Sozialvorsteher oder Sozialvorsteherin" und "Sozialhilfe" ersetzt
wurden.

- im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Urnenabstimmung über die Zukunft der Landsgemeinde
Durch eine in der Landsgemeinde vom April 1997 beschlossene
Verfassungsergänzung wurde eine Urnenabstimmung innerhalb eines Jahres
über die Beibehaltung oder Abschaffung der Landsgemeinde vorgesehen.

Abschaffung der Landsgemeinde
In der dafür vorgesehenen Urnenabstimmung haben die Stimmberechtigten
des Kantons Appenzell Ausserrhoden am 28. September 1997 die Abschaffung
der Landsgemeinde beschlossen. Die Befugnisse der Landsgemeinde werden
künftig von den Stimmberechtigten an der Urne wahrgenommen.

- im Kanton Graubünden
Variantenabstimmungen
Die Verfassungsänderung ermöglicht es, bei einer Gesamtrevision der
Kantonsverfassung Varianten zu einzelnen Fragen vorzulegen, über die
vorgängig oder gleichzeitig abgestimmt wird. Die Verfassungsänderung
wurde am gleichen Tag gutgeheissen, an dem die Stimmberechtigten des
Kantons Graubünden beschlossen haben, ihre Verfassung einer
Totalrevision zu unterziehen.

20. Mai 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
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