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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Staatsschutzbericht der Bundespolizei für das Jahr 1997

Pressemitteilung

Das Spektrum der Risiken und Gefahren für die innere Sicherheit ist
vielfältig

Staatsschutzbericht der Bundespolizei für das Jahr 1997

Die Bundespolizei hat am Montag den Staatsschutzbericht für das Jahr
1997 herausgegeben. Der Bericht, der dieses Jahr zum dritten Mal
publiziert wird, orientiert - im Sinne grösstmöglicher Transparenz -
Parlament und Oeffentlichkeit über die geleistete Arbeit und stellt die
Bedrohungslage im Terrorismus und gewalttätigen Extremismus sowie
bezüglich Spionage, Proliferation und Organisierte Kriminalität dar. Die
Risikoeinschätzung führt zum Schluss, dass die Bürgerinnen und Bürger
unseres Landes vielfältigen Sicherheitsgefährdungen ausgesetzt bleiben,
weshalb die Tätigkeit der Staatsschutzbehörden nach wie vor notwendig
ist.

Die verschiedenen Bedrohungsarten

Zu den einzelnen Bedrohungsarten hält der Staatsschutzbericht folgendes
fest:

Terrorismus und gewalttätiger Extremismus: Nach wie vor sind weltweit
Krisen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Kriege an der Tagesordnung.
Minderheitenprobleme, Autonomiebestrebungen und Konflikte anderer Art
werden oft mit terroristischen Mitteln ausgetragen. Auch die Schweiz
wird von diesen Konflikten betroffen. Kurdisch-türkische Gruppierungen
sammelten, teilweise unter Anwendung von Gewalt, Geld von ihren
Landsleuten. Die Zunahme der Spannungen im Kosovo wirkte sich auf die
kosovo-albanische Emigration in der Schweiz aus, deren gewaltbereite
Organisationen vermehrt öffentlich auftraten und breiten Zulauf
erhielten. Die Schwerpunkte des islamistischen Terrorismus liegen in
Algerien und im Nahen Osten. Die Schweiz diente algerischen
Islamistengruppen als logistische Basis, und es gelang einem führenden
Vertreter algerischer Islamisten, illegal einzureisen. Die rechtsextreme
Szene wird in der Schweiz von den Skinheads beherrscht. Vermehrt wurden
1997 Skinheadtreffen mit internationaler Beteiligung durchgeführt.
Während die Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte weiter zurückgingen,
kam es weiterhin häufig zu Gewalttätigkeiten gegenüber Ausländern. 1997
war eine markante Zunahme des Imports sowie der Verbreitung
rassistischer, fremdenfeindlicher und zur Gewalt aufrufender Propaganda
- namentlich Tonträger - zu verzeichnen, was zu zahlreichen
Beschlagnahmungen führte.

Spionage: Sowohl östliche als auch westliche Nachrichtendienste waren
bestrebt,  Informationen, vorweg aus den Bereichen Politik Wirtschaft,
Wissenschaft, Forschung und Technik, zu beschaffen. Die iranischen
Nachrichtendienste wurden in einem deutschen Gerichtsurteil eindeutig
mit staatsterroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht.

Proliferation: Vor dem Hintergrund zahlreicher Spannungs- und
Konfliktherde wie auch angesichts der Gefahr künftiger
Auseinandersetzungen in Nah- und Mittelost sowie Nordafrika treiben
mehrere Regionalstaaten die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und
Trägersystemen voran. Auch die Schweiz ist von illegalen Aktivitäten und
Verstössen gegen Exportkontrollbestimmungen betroffen.

Organisierte Kriminalität (OK): Die Qualität der zur Tarnung krimineller
Aktivitäten entfalteten Geschäftstätigkeit der Organisierten
Kriminalität ist beträchtlich gestiegen. Bezüglich der Schweiz bestehen
nach wie vor Lücken im Lagebild. Die Hinweise auf die Benützung des
schweizerischen Territoriums und schweizerischer Einrichtungen durch
organisierte kriminelle Gruppen nahmen zu. Es besteht die Gefahr, dass
sich kriminelle Strukturen weitgehend unbemerkt in unserer Wirtschaft
ausbreiten.

Bericht als Basis für Information und politische Kontrolle

Der Bericht basiert auf den Erkenntnissen der Bundespolizei sowie der
kantonalen und städtischen Staatsschutzorgane. Er unterstreicht ihre
Bedeutung für die innere Sicherheit der Schweiz, dient aber auch der
Information und der politischen und parlamentarischen Kontrolle dieser
sensiblen staatlichen Tätigkeit. Das Bundesgesetz über Massnahmen zur
Wahrung der inneren Sicherheit, das nach  Ablehnung der SOS-Initiative-
Schweiz ohne Schnüffelstaat in Kraft gesetzt werden soll, sieht vor,
dass die Eidgenössischen Räte, die Kantone und die Oeffentlichkeit
jährlich oder nach Bedarf über die Beurteilung der Bedrohungslage und
über die Tätigkeit der Sicherheitsorgane des Bundes zu orientieren sind.

18. Mai 1998

EIDGENOESSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

Informations- und Pressedienst

Weitere Informationen: Mme D. Blazy Rime, Bundesanwaltschaft,
Tel. 031 322 81 69

P.S. Der Staatsschutzbericht der Bundespolizei 1997 liegt ab Mitte Juni
zuhanden der Oeffentlichkeit in gedruckter Form vor. Er ist aber bereits
jetzt unter der Internet-Adresse http:/www.bupo.admin.ch/ abrufbar.