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Grünes Licht für den Börsengang der Swisscom

PRESSEMITTEILUNG

Grünes Licht für den Börsengang der Swisscom

Der Bundesrat hat die Leitplanken für die Umsetzung der vorgesehenen
Teilprivatisierung der Swisscom festgelegt und gleichzeitig die
Eröffnungsbilanz per 1. Januar 1998 sowie die Statuten genehmigt. Der
Börsengang soll im Herbst dieses Jahres durchgeführt werden. Zudem hat
der Bundesrat die Vorsteher des UVEK und des EFD ermächtigt, den
endgültigen Zeitpunkt und das Volumen der Transaktion zu einem späteren
Zeitpunkt verbindlich festzulegen.
Der genaue Zeitpunkt für die Durchführung des Börsengangs hängt
insbesondere von der Situation auf den internationalen Kapitalmärkten ab
und wird von den Vorstehern des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) und des Eidg. Finanzdepartements (EFD)
zu einem späteren Termin bekanntgegeben. Nach der Teilprivatisierung
soll die Swisscom über eine Eigenkapitalausstattung verfügen, die es ihr
erlaubt, sich im internationalen Wettbewerb eines liberalisierten
Marktes zu behaupten. Deshalb sieht die Kapitalmarkteinführung eine
Kapitalerhöhung bei der Swisscom AG vor. Die bei der Plazierung dieser
Aktien erzielten Erlöse fliessen vollständig der Swisscom zu.
Laut Gesetz kann der Bund seine Beteiligung an der Swisscom AG
reduzieren, muss aber die kapital- und stimmenmässige Mehrheit behalten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch nicht festgelegt werden, in
welchem Ausmass der Bund von dieser Möglichkeit, Aktien aus seinem
Besitz zu plazieren, Gebrauch macht. Dieser Entscheid kann erst kurz vor
dem Börsengang gefällt werden und hängt ebenfalls von der Situation auf
den internationalen Kapitalmärkten ab. Der Bundesrat hat aus diesem
Grund den Vorstehern des UVEK und des EFD die Kompetenz erteilt, das
Volumen der gesamten Transaktion (Kapitalerhöhung bei der Swisscom AG
und Umfang des Aktienangebots aus Bundesbesitz) zu einem späteren
Zeitpunkt verbindlich  festzulegen.
Weiter hat der Bundesrat die Eröffnungsbilanz der Swisscom AG per 1.
Januar 1998 gutgeheissen. In diesem Zusammenhang hat er zur Erreichung
einer angemessenen Eigenkapitalquote in der Eröffnungsbilanz Darlehen
von 3,2 Milliarden Franken in Eigenkapital der Swisscom AG umgewandelt.
Durch die im Zusammenhang mit dem Börsengang vorgesehene Kapitalerhöhung
wird das Eigenkapital der Swisscom weiter erhöht.
Gleichzeitig hat der Bundesrat auch die Statuten der Swisscom AG
verabschiedet und das Nominalkapital vorläufig auf 1,65 Mrd. Franken
festgelegt. Daneben sehen die Statuten die Beteiligung der Mitarbeiter
und der Kader vor. Dies soll dem Personal der Swisscom ermöglichen,
Aktien zu Vorzugskonditionen zu erwerben. Die Aktien der Gesellschaft
lauten auf den Namen. Die Eintragungslimite liegt bei 5% und ist damit
identisch mit dem untersten Schwellenwert, der eine Meldepflicht gemäss
Börsengesetz auslöst.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
EIDG. DEPARTEMENT FUER UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION
Presse- und Informationsdienste

13.5.1998