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Ja zu den Neuen IWF-Kreditvereinbarungen

PRESSEMITTEILUNG

Ja zu den Neuen IWF-Kreditvereinbarungen

Der Bundesrat stimmt dem Beitritt der Schweiz zu den Neuen
Kreditvereinbarungen (NKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu.
Im Dezember letzten Jahres hatte ihm das Parlament grünes Licht für die
Teilnahme der Schweiz gegeben. Mit den NKV kann der IWF im Fall einer
akuten Gefährdung des internationalen Währungssystems zusätzliche
Kredite in der Höhe von rund 68 Milliarden Franken aufnehmen.
Teilnehmende Institution für die Schweiz wird die Schweizerische
Nationalbank sein. Der Bund übernimmt keine Garantie für eventuell
beanspruchte Kredite.

Die Initiative zur Schaffung der Neuen Kreditvereinbarungen war eine der
Reaktionen der internationalen Staatengemeinschaft auf die Währungskrise
in Mexiko Ende 1994. Dabei wurde offenbar, dass im Umfeld globalisierter
Finanzmärkte und dem verbesserten Zugang ärmerer Länder zu diesen
Märkten auch die entsprechenden Risiken gestiegen sind. Diese Sachlage
bestätigte sich mit den aktuellen Währungs- und Wirtschaftskrisen in
Ostasien, wo rasche Kapitalabflüsse Liquiditätsengpässe und
Zahlungsbilanzschwierigkeiten verursachten.
Die Mittelausstattung des IWF, auf die im Fall von Währungskrisen
zurückgegriffen werden kann, hat jedoch nicht mit den Entwicklungen der
Weltwirtschaft Schritt gehalten. Damit der IWF seine Rolle weiterhin
wahrnehmen kann, wurde daher im vergangenen Jahr eine Aufstockung der im
Notfall abrufbaren Kreditzusagen beschlossen. Mit den NKV stellen die
Zehnergruppe sowie 14 weitere Industrie- und Schwellenländer dem IWF
Kredite in der Höhe von gesamthaft 34 Milliarden Sonderziehungsrechten
(rund 68 Mrd. Fr.) bereit, die er im Falle einer Gefährdung des
internationalen Währungssystems aufnehmen kann. Die schweizerische
Beteiligung an den NKV beträgt 1557 Millionen Sonderziehungsrechte (etwa
3114 Mio. Fr.).

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

13.5.1998