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Allfälliger Energiesteuer-Ertrag für Sozialwerke

PRESSEMITTEILUNG

Allfälliger Energiesteuer-Ertrag für Sozialwerke

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative “Für eine gesicherte AHV -
Energie statt Arbeit besteuern!³ ohne Gegenvorschlag ab. Angesichts der
sich abzeichnenden grossen Finanzierungsbedürfnisse der
Sozialversicherungen kann der Ertrag ei-ner Energiesteuer aus heutiger
Sicht nicht für eine Senkung der Lohnprozente verwendet werden. Der
Bundesrat will aber im laufenden Jahr Grundlagen für eine umfassende
Steuerreform ausarbeiten. Für 1999 ist eine Vernehmlassung ge-plant. Die
Botschaft soll dem Parlament spätestens im Jahr 2001 unterbreitet
werden.
Die Volksinitiative verlangt im wesentlichen die Einführung einer
Energieabgabe, damit eine allfällige Herabsetzung des Rentenalters
finanziert und die Sozialversicherungs-beiträge gesenkt werden können.
Initiativtext:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 41quater (neu)
Der Bund erhebt zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung der
Sozialversiche-rungen eine Steuer auf nicht erneubaren Energieträgern
und auf Elektrizität von Wasserkraftwerken mit mehr als einem Mega-watt
Leistung.
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Art. 24 (neu)
1 Bei einer Herabsetzung des Rentenalters werden mit dem Erlös der
Energiesteuer nach Artikel 41quater die entstehenden Mehrkosten
ge-deckt.
2Der Erlös der Energiesteuer wird darüber hinaus zur
sozialverträgli-chen Reduktion der Beiträge der Arbeitnehmer/innen und
Arbeitgeber/innen für AHV, IV, EO und ALV sowie der Beiträge der
Selb-ständigerwerbenden für AHV, IV und EO ver-wendet.
Nichterwerbstätige, die ein im Gesetz bestimmtes Mindesteinkommen nicht
er-reichen, erhalten im Umfange der durch-schnittli-chen
energiesteuerbedingten Mehrbelastung eine Steuerrückerstattung.
3Die Energiesteuer wird in regelmässigen, voraussehbaren Schritten
eingeführt. Das Gesetz kann für Härtefälle befristete
Steuererleichte-rungen vorsehen.
Der Bundesrat empfiehlt die Initiative ohne Gegenvorschlag zur
Ablehnung. Zwar be-grüsst der Bundesrat die Stossrichtung einer mittel-
bis längerfristig stärkeren steuerli-chen Belastung der Energie.
Grundsätzlich sind auch die wirtschafts- und beschäfti-gungs-politischen
Impulse erwünscht, die sich durch eine Senkung der Arbeitskosten über
eine Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge ergäben. Das
finanzpolitische Umfeld, insbesondere der enorme, noch nicht gedeckte
Finanzierungsbedarf der Sozi-alversiche-rungen, erlaubt es aber dem
Bundesrat nicht, eine aufkommensneutrale ökologische Steuerreform
anzustreben.
Die von der Initiative vorgeschlagene weitest-gehend auf-kommensneutrale
Mittelverwendung käme einer massiven Beschränkung des zukünftigen
finanzpolitischen Spielraums gleich. Die aus der Energiebesteuerung
dringend benötigten Mittel stünden für die Finanzierung der
Bundesaufgaben und die finanzielle Stabilisierung der
Sozialversicherungen in der Zukunft nicht mehr zur Verfü-gung. Dies gilt
insbesondere auch deshalb, weil der Spielraum bei den Energiesteuern im
Hinblick auf die Preisver-hältnisse zum umliegenden Ausland
eingeschränkt ist. Die Initiative läuft damit einer kohärenten
Finanzpolitik zuwider. Aber auch aus sozialpo-litischer Sicht muss die
Finanzierung einer allfälligen Herabsetzung des Rentenalters durch die
Mittel der Energieabgabe abgelehnt werden.
2001 Botschaft für ökologische Steuerreform
Der Bundesrat ist bereit, die ökologische Steuerreform rasch
voranzutreiben. Deshalb hat er im Rahmen seiner Jahresziele 1998
beschlossen, noch in diesem Jahr die Grundlagenarbeiten für eine solche
Reform an die Hand zu nehmen. Mit diesem Zeit-plan sollte es möglich
sein, im Verlaufe des nächsten Jahres eine Vernehmlassung über die
Vorlage durchzuführen. Eine Unterbreitung der Botschaft mit einem
Gesetzesent-wurf zur Energiebesteuerung an die eidg. Räte bis spätestens
im Jahr 2001 scheint aus heutiger Sicht realistisch zu sein. Ob auch
eine neue Verfassungsgrundlage unterbreitet werden muss, hängt vom Stand
der Arbeiten des Parlamentes im Zusammenhang mit einem Gegenentwurf zur
Solar- und zur Energie-Umwelt-Initiative ab.
Mit seinen bereits in Angriff genommenen Arbeiten will der Bundesrat
seiner Führungsrolle in der Frage der ökologischen Steuerreform gerecht
werden. Ziel der ökolo-gischen Steuerreform des Bundesrates ist es, das
Steuersystem längerfristig so auszugestalten, dass es so-wohl einen
substantiellen Beitrag an die nachhaltige Entwicklung durch die stärkere
Belastung der Energie und die Senkung der Lohnnebenkosten als auch an
die Fi-nan-zierung der Bundesaufgaben, insbesondere der zukünftigen
Lasten im Sozialver-siche-rungsbereich, leisten kann. Dabei darf die
Standortattraktivität der Schweiz nicht verschlechtert werden.
Zentraler Pfeiler der ökologischen Steuerreform soll eine stärkere
Besteuerung der Energie-träger sein. Bei der Mittelverwendung hat die
finanzielle Sicherung der Sozial-werke gegenüber einer Senkung der
Lohnprozente zeitlich klare Priorität. Inwieweit bei erreichter
finanzieller Stabilisierung der Sozialversicherungen in Zukunft auch
Senkun-gen von Sozialversicherungsbeiträgen möglich sein werden, ist
noch offen.
Auskunft: Kurt Grüter, Vizedirektor EFV, Tel: 031/ 322 60 09

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

13.5.1998