Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

SPERRFRIST: 20:00 Uhr

Es gilt das gesprochene
Wort

Zur inneren Sicherheit der Schweiz. Referat von Bundesrat Arnold Koller
am 13. Mai 1998 an der DV CVP Luzern

In gut drei Wochen werden Sie über die Volksinitiative "S.o.S. Schweiz
ohne Schnüffelpolizei" abstimmen. Die CVP Schweiz ist gemeinsam mit
Parlament und Bundesrat der Meinung, dass die Initiative klar abgelehnt
werden muss. Ich befasse mich deshalb nicht mit allen Behauptungen und
Unterstellungen des Initiativkomitees, sondern ich nehme die Gelegenheit
wahr, die Initiative und den indirekten Gegenentwurf, das Bundesgesetz
über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, in einen grösseren
Rahmen zu stellen.

Internationaler Bezug

Wenn wir von innerer Sicherheit sprechen, dürfen wir nicht nur den Napf
oder den Kanton Luzern ins Auge fassen. Die meisten Gefährdungen
erfordern eine mindestens gesamtschweizerische, häufiger aber eine
europaweite oder sogar globale Betrachtung. Wollen wir gewappnet sein,
wenn die Skinheads einen Überfall wie vor drei Jahren in Hochdorf
begehen, dann genügen Informationen über die Szene in der Schweiz nicht.
Wir müssen auch wissen, was in den Nachbarstaaten los ist. Eine
intensive international Zusammenarbeit ist erforderlich, um die Probleme
in der Schweiz zu lösen.

Abseitstehen von den EU-Instrumenten

Unser Land kann nicht dem Schengener Abkommen beitreten, das zwischen
den EU-Staaten die Grenzen öffnet, aber auch durch Zusammenarbeit der
Polizei die damit verbundenen Risiken mindert. Wir können auch dem
Dubliner-Erstasylabkommen nicht beitreten, das mehrere Asylgesuche
nacheinander in verschiedenen EU-Ländern verhindert. Es entsteht dadurch
die Gefahr, dass Kriminelle und abgewiesene Asylbewerber in die Schweiz
ausweichen. Wir haben deshalb mit allen vier Nachbarstaaten
Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, die polizeiliche Zusammenarbeit
und die Rückschaffung von Personen regeln, die illegal unsere Grenzen
überschritten haben. Das Abkommen mit Frankreich konnte ich vorgestern
anlässlich des Besuches von Minister Chevènement in Bern unterzeichnen.
Die Verhandlungen für Abkommen mit Deutschland und Italien sind im Gang.

Anstieg von Asylgesuchen

Diese Abkommen sind vor allem wegen des Anstiegs der illegalen
Grenzübertritte dringend notwendig. Nach fünf Jahren relativer
Stabilität und Normalität im Asylwesen befinden wir uns erstmals seit
1991 wieder in einer schwierigen Lage. Das ist auf eine Vielzahl von
Gründen zurückzuführen. Im Vordergrund stehen die latenten Krisen in
Gebieten, aus denen ein Grossteil der Asylbewerber in der Schweiz stammt
(Kosovo, Albanien, Türkei und Irak) sowie der grosse Rückführungsstau
nach der Bundesrepublik Jugoslawien und Sri Lanka undDie starke Zunahme
der Zahl der Asylgesuche. Sie erinnern sich daran, das wir im Jahre 1991
einen Rekord von 42'000 Gesuchen zu verzeichnen hatten. Dann ist uns ein
Trendbruch gelungen - dank dem dringlichen Asylverfahrensbeschluss und
dank der Personalaufstockung beim Bund und bei den Kantonen. In den
letzten fünf Jahren hatten wir jährlich um die 20'000 Asylgesuche.

Letztes Jahr folgte dann zum ersten Mal seit fünf Jahren wieder ein
deutlicher Anstieg auf 24'000 Gesuche, und es sieht ganz danach aus, als
ob sich dieser Trend im laufenden Jahr noch verstärken würde. In den
ersten vier Monaten nahmen die Gesuche um 50 % zu, und auch die
Pendenzen steigen erneut.

Am stärksten wächst die Gruppe der Asylsuchenden aus der Bundesrepublik
Jugoslawien. Das ist darauf zurückzuführen, dass sich in der Schweiz
aufgrund der Rekrutierungspolitik für ausländische Arbeitskräfte in den
vergangenen Jahrzehnten eine grosse jugoslawische Gemeinde gebildet hat.
Als Folge davon haben viele Kosovo-Albaner enge Beziehungen zu
Landsleuten in der Schweiz. Unser Land wurde so zu einem der
Hauptzielländer für Migranten und Migrantinnen aus dieser Region.
Solange die Spannungen im Kosovo anhalten, müssen wir mit einem weiteren
Zustrom von Asylsuchenden rechnen.

Weitere Asylprobleme

Sorge bereiten uns zwei weitere Elemente:
· Zugenommen hat auch die Zahl der Asylgesuchsteller, die in der Schweiz
Straftaten begehen.
Trotz gewisser Erfolge durch bilaterale Abkommen besteht nach wie vor
ein grosser Rückführungsstau.

Erfolge

Trotz der genannten schwierigen Probleme sind aber auch in jüngster Zeit
wichtige Erfolge zu melden:
· Letztes Jahr hat die Schweiz allein durch Verleihung des
Flüchtlingsstatus rund 2'600 Personen Schutz vor brutaler Verfolgung
gewährt.
· Die Asylverfahren konnten weiter beschleunigt werden. In 1. Instanz
konnten ca. 80 % der Asylgesuche innert 3 Monaten entschieden werden,
durch das BFF sogar innert 24 Tagen nach Eingang des kantonalen
Protokolls.
· Im letzten Jahr sind überdies nicht nur die Asylgesuche angestiegen,
sondern in noch grösserem Ausmass die Ausreisen. Sowohl die
pflichtgemässen Ausreisen wie auch die Rückführungen abgewiesener
Asylsuchender unter Anwendung von Zwangsmassnahmen nahmen 1997 gegenüber
dem Vorjahr um rund 80 Prozent zu. Dies zeigt, dass wir auf guten Wegen
sind.
· Auch das Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien, in
Kraft seit September 1997, beginnt sich positiv auszuwirken. Gestützt
auf das Abkommen sind bisher über 1'000 Personen, insbesondere
kriminelle und renitente Asylbewerber, in die Bundesrepublik Jugoslawien
zurückgeführt worden.
·  Das Rückkehrprogramm nach Bosnien-Herzegowina verläuft weiterhin
erfolgreich. Bisher sind ca. 5'500 Personen zurückgekehrt, und ca.
12'300 haben sich insgesamt für das Programm angemeldet.
· Erfreulich ist ferner, dass die Leiter der Asylheime vermehrt mit der
Polizei zusammenarbeiten, um Delinquenz und Missbräuche rasch in den
Griff zu bekommen.
· Als weitere Sofortmassnahme hat der Bundesrat das Grenzwachtkorps mit
100 Festungswächtern verstärkt.  Es ist gleich falsch zu sagen: wir
brauchen eine Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Armee sofort,
wie, wir brauchen das nie. Denn auch dieses, nach Auffassung des
Bundesrates subsidäre Mittel, muss den Test des
Verhältnismässigkeitsprinzipes bestehen. Eine Armeeassistenz kommt nach
dem Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung in Frage, wenn
es "den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in
personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen" (Art.
67 Abs. 2 MG). Mit anderen Worten: Die Unterstützung durch die Armee
muss geeignet sein, das Problem auf Dauer zu lösen. Sie muss notwendig
sein, was erst dann der Fall ist, wenn andere staatliche Massnahmen in
Gesetzgebung und Vollzug wie z. B. Mittelaufstockungen im Asyl- und
Flüchtlingsbereich beim Bund und den Kantonen, in den kantonalen
Polizeikorps und vor allem beim Grenzwachtkorps wirkungslos ergriffen
worden sind. Und die Unterstützung durch die Armee an der Grenze sollte
nicht neue Probleme schaffen, indem sie zum Beispiel nach innen die
Bevölkerung spaltet und die Wirtschaft mit dem Entzug von
Wehrpflichtigen belastet sowie nach aussen der Schweiz ein Imageproblem
einbrockt oder widersprüchliche Signale an unsere Nachbarstaaten und an
Europa aussendet.

Bekämpfung internationaler Kriminalität

1997 ist die Zahl der angezeigten Delikte mit 7.75 % markant gestiegen,
nachdem sie seit 1991 gesamthaft zurückgegangen war. Der Ausländeranteil
hat erstmals die 50 % Grenze überschritten und namentlich die
Einbruchdiebstähle verzeichneten einen Rekord. Kriminaltouristen reisen
in die Schweiz ein, um allein oder in Banden Raubüberfälle und
Einbruchdiebstähle zu begehen, Autos zu stehlen oder mit Drogen zu
handeln. Für die Bekämpfung dieser Delikte sind die Grenzkontrolle und
die internationale Zusammenarbeit mitentscheidend. Das Grenzwachtkorps
hat letztes Jahr mehr als 23'000 Personen der Polizei übergeben, einen
grossen Teil davon gestützt auf Fahndungsunterlagen. Diese Zahl
erschreckt, ist aber mit der grossen Zahl der Grenzübertritte zu
vergleichen: Von den 600'000 Personen, die täglich über die Schweizer
Grenze kommen, wird jeder Zehntausendste polizeilich angehalten.

S.o.S.-Initiative, grundsätzlich

Das bringt mich zurück zur S.o.S.-Initiative: Sie würde uns von der
internationalen Kooperation abkoppeln, indem sie jede präventive
Polizeiarbeit verböte. Das Verbot, Personen bei der Ausübung ideeller
Rechte, zu denen auch die Bewegungsfreiheit gehört, zu überwachen, würde
eine vernünftige Polizeiarbeit verhindern. Die Polizei dürfte sich
präventiv wohl mit Personen befassen, die Einbruchswerkzeuge und Waffen
im Kofferraum ihres Autos mitführen, aber nicht mehr mit Diplomaten und
Touristen, die als Agenten eines ausländischen Geheimdienstes bekannt
sind, oder mit Personen wie dem Algerier Zaoui, der das europäische Büro
einer Terrororganisation führt, aber in der Schweiz keine Straftaten
begehen wird.

Entstehung der S.o.S.-Initiative

Um die S.o.S.-Initiative zu verstehen, müssen wir in das Jahr 1989
zurückblenden:

Die parlamentarische Untersuchungs-kommission PUK EJPD macht publik, die
Bundesanwaltschaft habe eine Kartei über 900'000 Personen angelegt, in
welcher ohne klaren Auftrag neben wichtigen viele belanglose und
unnötige Informationen eingetragen sind. Neben erwiesenen Fakten stehen
unbelegte Vermutungen. Viele Einträge sind längst überholt.

Diese soge-nannte Fichenaffäre erzürnte damals verständlicherweise
zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Die Forderung nach Behebung der
Mängel war berechtigt.

Sofortmassnahmen 1990

Der Bundesrat handelte rasch. Ohne Wenn und Aber übernahm er die
Verantwor-tung  und sicherte rasche Abhilfe zu.

· Am 19. Januar 1990 erliess ich als Sofortmassnahme die Richtlinien für
Meldungen der Kantone und Informationsbearbeitungen bei der
Bundesanwaltschaft im Bereiche des Staatsschutzes (vorläufige
Negativliste).
· Am 5. März 1990 erliess der Bundesrat die Verordnung über die
Behandlung von Staatsschutzakten des Bundes, mit der die schon vorher
eingeleitete Einsicht in die Fichen und Dossiers geregelt wurde.

Der Bundesrat schaffte mit diesen Sofortmassnahmen die Politische
Polizei, wie sie vor 1989 gearbeitet hatte, ab. Die Ausübung der
politischen Rechte und der Grundrechte darf seither weder polizeilich
überwacht noch registriert werden. Die präventive Tätigkeit der
Bundespolizei und der mit ihr zusammenarbeitenden kantonalen Dienste
gilt seit 1990 der Bekämpfung des Terrorismus, des gewalttärigen
Extremismus und des verbotenen Nachrichtendienstes. Weil fast alle
Personen, die sich solchen Aktivitäten widmen, Überzeugungstäter sind
und sich folglich auf ideelle Rechte berufen, könnten sie erst nach
Eröffnung eines Strafverfahrens überwacht werden. Für ein Strafverfahren
besteht jedoch in der Schweiz kaum je ein Grund.

Feststellungen der PUK

Die Initiative widerspricht denn auch den Feststellungen der
parlamentarischen Untersuchungskommission PUK-EJPD, die vom heutigen
Bundesrat Moritz Leuenberger präsidiert wurde und ausführte:

"Der Staat ist zu seinem Schutz auf eine präventive polizeiliche
Tätigkeit angewiesen. Vorkehrungen, die auf eine widerrechtliche
Änderung der staatlichen Ordnung mit Gewalt und ohne Einhaltung der
demokratischen Mittel zielen, sind frühzeitig zu erkennen und
entsprechend zu bekämpfen. Dafür ist eine präventive Erfassung von
Vorgängen im Vorfeld strafbarer Handlungen erforderlich, die allenfalls
erst in einem späteren Zeitpunkt - in Kombination mit weiteren
Erkenntnissen - relevant werden. Dies führt notwendigerweise dazu, dass
der Kreis der beobachteten Personen und Organisationen weiter gezogen
wird, als es von der aktuellen Bedrohungslage her erforderlich wäre.
Ebenso ist unvermeidlich, dass auch Dritte erfasst werden, die völlig
unbeteiligt sind und es auch bleiben." (PUK-Bericht S. 165f)

Auch das Bundesgericht hat in zwei Leitentscheiden im Jahre 1991
ausdrücklich festgehalten, dass "dem Bund als Gemeinwesen grundsätzlich
die Kompetenz zusteht, für seine innere und äussere Sicherheit zu
sorgen". (BGE 117 Ia 211)

Positionierung der Initiative

Sie sehen: Die Initiative, die 1990 von vielen Bürgerinnen und Bürgern
aus einer verständlichen Entrüstung heraus unterschrieben wurde, ist
heute völlig überholt. Das Initiativkomitee behauptet zwar, es werde
weiter fichiert wie vor zehn Jahren, doch das ist eine Unterstellung
wider besseres Wissen.

Parlamentarische Oberaufsicht

Für das Parlament und die Öffentlichkeit gibt es jedoch wertvolle
Garanten dafür, dass die Polizei beim Bund nur rechtmässig handelt. Die
Geschäftsprüfungsdelegation, die aus je drei Nationalräten und
Ständeräten besteht, kontrolliert seit 1992 mit umfassenden Auskunfts-
und Einsichtsrechten die Bundespolizei. Ständerat Danioth hat über die
ersten vier Jahre dieser Kontrollen folgende Bilanz gezogen:

"Die Bevölkerung darf auch wissen, dass niemand, der sich an unsere
Gesetze hält, etwas zu befürchten hat. Dabei wird jeder wohlmeinende -
ich betone: wohlmeinende - Kritiker auch zugestehen, dass Fehler wie in
jeder anderen menschlichen Einrichtung in Zukunft ebenfalls nicht zu
vermeiden sind. Er darf aber auch die Gewissheit haben, dass eine
Fehlentwicklung wie in der Vergangenheit mit Sicherheit verhindert
werden kann. Der schweizerische Staatsschutz gehört heute zu den am
straffsten geführten und am stärksten kontrollierten Geheimdiensten. Er
verdient daher das Vertrauen auch des Parlamentes und unseres Volkes."
(Amtliches Bulletin Ständerat 1996 500)

BWIS: Indirekter Gegenentwurf

Die eidgenössischen Räte haben jedoch nicht nur den Staatsschutz, wie
die präventive Polizei auch genannt wird,  kontrolliert. Sie haben auch
ein Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit
beschlossen. Diese Gesetz, abgekürzt BWIS, ist ein indirekter
Gegenentwurf zur S.o.S.-Initiative und regelt den auf das Notwendige
reduzierten Staatsschutz.

·  Das Gesetz schränkt die präventiv-polizeilichen
Informationsbeschaffungen ein: Sie dienen der Bekämpfung des
Terrorismus, des gewalttätigen Extremismus und des verbotenen
Nachrichtendienstes sowie des verbotenen Waffen- und Technologiehandels.
Es verbietet ausdrücklich die Beschaffung von Informationen über die
politische Betätigung und die Ausübung der Meinungs-, Koalitions- und
Versammlungsfreiheit, ausser wenn begründeter Verdacht auf strafbare
Handlungen besteht.
· Das Gesetz definiert spezielle Instrumente der politischen Führung
durch den Bundesrat, z. B. die periodische Lagebeurteilung, die
Beobachtungsliste und die Liste der regelmässigen Meldungen.
· Die präventive Polizei verfügt über keinerlei Zwangsmassnahmen.
Solche, z. B. Telefonüberwachungen, kommen erst nach Eröffnung eines
Strafverfahrens in Frage,
· Die gesammelten Informationen werden auf ihre Richtigkeit und Relevanz
überprüft. Alle Einträge im Informationssystem haben maximale
Aufbewahrungszeiten und werden nachher gelöscht.
· Das neue Gesetz regelt ausführlich die parlamentarische und die
Verwaltungskontrolle und ermächtigt den Bundesrat, Mindestanforderungen
an die Kontrolle in den Kantonen festzulegen.
· Das Gesetz schafft zusätzlich erstmals ausreichende Rechtsgrundlagen
für die Sicherheitsprüfungen in der Verwaltung und in der Armee sowie
für die Massnahmen zum Schutz von Personen und Gebäuden.
· Der Bundesrat orientiert die eidgenössischen Räte, die Kantone und die
Öffentlichkeit jährlich oder nach Bedarf über seine Beurteilung der
Bedrohungslage und über die Tätigkeiten der Sicherheitsorgane des
Bundes.

Kein Staat, der seine geheimen Dienste  regelt, verfügt über ein Gesetz,
das so streng ist wie das BWIS. Es gibt den Sicherheitsbehörden im
Unterschied zu fast allen Staaten keine Zwangsmassnahmen in die Hand,
schon gar nicht erlaubt es Telefonüberwachungen oder den Einsatz von
technischen Überwachungsgeräten. Damit gehen wir zugunsten der Freiheit
der Bürger bewusst ein Risiko ein, das Bundesrat und Parlament aber für
vertretbar halten. Das Gesetz erfüllt als indirekter Gegenentwurf alle
berechtigten Anliegen der Initiative.

Vertrauen in die Polizei

Die Initiative versucht, Misstrauen zu säen. Sie steht auch damit quer
in der Landschaft; neue Umfragen zeigen nämlich, dass das
Vertrauenskapital, welches die Polizei bei der Bevölkerung hat, sehr
hoch ist. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung stufen die Arbeit der
Schweizer Polizei als gut ein und schenken ihr das Vertrauen. Dieses
Vertrauen verdienen nicht nur die Polizisten, die auf dem Posten im Dorf
ihre Arbeit verrichten, sondern auch alle diejenigen, die deren Arbeit
vorbereiten und den Aussenposten die notwendigen Informationen und
Anweisungen liefern. Die Bundespolizei und die Spezialdienste in den
Kantonen sind solche Informationszentralen, welche die effiziente
Polizeiarbeit im Felde erst ermöglichen.

Schluss

Ich komme zum Schluss:
Die innere Sicherheit der Schweiz ist heute nicht in ihren Grundfesten
bedroht. Es gibt jedoch mehrere Entwicklungen, die den Behörden Sorge
bereiten und in der Bevölkerung zu Verunsicherung führen. Wir müssen
einerseits diese Verunsicherung beheben und andererseits gewappnet sein,
wenn die Risiken zunehmen oder neue Gefährdungen entstehen. Dafür
brauchen wir eine handlungsfähige Polizei, die von den politischen
Behörden geführt und kontrolliert wird. Um dies zu erreichen, ist die
Volksinitiative "S.o.S. Schweiz ohne Schnüffelpolizei" mit einer klaren
Mehrheit von Volk und Ständen abzulehnen.