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Gegen Missbräuche im Asylbereich

Pressemitteilung

Bundesrat will neue Gesetzesbestimmungen gegen Missbräuche im
Asylbereich dringlich erklären

Das Parlament soll in der Juni-Session entscheiden

Um die humanitäre Asylpolitik der Schweiz gegenüber schutzbedürftigen
Menschen auch in Zukunft aufrecht erhalten zu können, hält der Bundesrat
dringliche Massnahmen gegen erkannte Missbräuche im Asylbereich  für
unerlässlich. Er hat am Mittwoch beschlossen, den Eidgenössischen Räten
die dringliche Inkraftsetzung einzelner Artikel aus der laufenden
Totalrevision des Asylgesetzes - im wesentlichen
Nichteintretenskriterien für Papierlose und bei missbräuchlicher
Nachreichung eines Asylgesuches -  auf den 1. Juli 1998 zu beantragen.
Das Parlament muss in der Juni-Session darüber beschliessen.

Dringliche Massnahmen

Im einzelnen sollen die folgenden Bestimmungen dringlich erklärt werden:

· Auf Asylgesuche von Personen, die ihre Identitätspapiere im Rahmen des
Asylverfahrens nicht abgeben, wird nicht mehr eingetreten, ausser es
liegen Hinweise auf eine Verfolgung vor,  und  es soll der sofortige
Vollzug der Wegweisung angeordnet werden.
· Dasselbe gilt für Personen, welche die Asylbehörden über ihre wahre
Identität täuschen. Dieser Nachweis kann in Zukunft nicht mehr nur durch
Fingerabdruckvergleiche, sondern auch durch andere Abklärungsmethoden
wie wissenschaftliche Herkunftsanalysen aufgrund von Sprach- oder
Ortskenntnissen erbracht werden.
· Ebenfalls nicht mehr eingetreten wird auf die Asylgesuche von
Personen, die sich illegal in der Schweiz aufgehalten haben und ein
Asylgesuch offensichtlich nur einreichen, um  den drohenden Vollzug
einer Weg-oder Ausweisung zu vermeiden.
· Asylsuchende, die im Rahmen des Asylverfahrens keine Identitätspapiere
abgegeben haben, sollen beim Vorliegen eines vollziehbaren
Wegweisungsentscheides verpflichtet werden, bei der Papierbeschaffung
mitzuwirken. Wenn sie diese Pflicht verletzen, können sie in
Ausschaffungshaft genommen werden.

·  Im Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer wird
die Bestimmung ergänzt, wonach Ausländer und Ausländerinnen in
Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft genommen werden können, wenn sie
gegen eine Einreisesperre verstossen haben. Dies wird künftig auch dann
möglich sein, wenn die Einreisesperre wie im Fall "Zaoui" den
Betroffenen vorher nicht eröffnet werden konnte.

Ein Signal an die Asylsuchenden

Diese Vorkehrungen sollen das Massnahmenpaket im Verfahrens- und
Vollzugsbereich, das von Bund und Kantonen gemeinsam umzusetzen ist
(verstärkte Mithilfe des Bundes bei der Papierbeschaffung, gemeinsames
Vollzugscontrolling, weitere Beschleunigung des Asylverfahrens),
ergänzen. Der Bundesrat legt Wert auf die Feststellung,  das die neu
formulierten Bestimmungen auch nach dem Urteil aussenstehender Experten
völkerrechtskonform sind.. Sie erlauben es, bei berechtigten
Schutzbedürfnissen Ausnahmen von den festgelegten Grundsätzen zu
machen..

Der Beschluss des Bundesrates ist eine Folge seiner zunehmenden
Besorgnis über die starke Zunahme der Asylgesuche. Im Jahr 1996 wurden
18 000 Gesuche verzeichnet, im letzten Jahr 24 000. In den ersten vier
Monaten des laufenden Jahres hat sich der Trend noch  verstärkt (+ 50%
im ersten Quartal). Diese Entwicklung ist auf eine Vielzahl von Gründen
zurückzuführen. Im Vordergrund stehen die latenten Krisen in Gebieten,
aus denen ein Grossteil der Gesuchsteller in der Schweiz stammt (Kosovo,
Albanien, Türkei, Irak), sowie der fehlende Zugang der Schweiz zu den
Harmonisierungsinstrumenten der Europäischen Union (Schengen,
Dublin-Konvention).

13. Mai 1998

				                           EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte:
Stephan Arnold, Bundesamt für Flüchtlinge, Tel. 031 325 92 16