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Grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit mit Frankreich/Bundesrat Koller und Innenminister Chevènement haben Vertrag unterzeichnet

Pressemitteilung

Grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit mit Frankreich
Bundesrat Koller und Innenminister Chevènement haben Vertrag
unterzeichnet

Bundesrat Arnold Koller und der französische Innenminister Jean-Pierre
Chevènement haben am Montag in Bern einen Vertrag über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Grenzpolizei,
Polizei, Justiz und Bekämpfung der illegalen Migration unterzeichnet.
Die Unterzeichnung fand im Rahmen eines offiziellen Besuches statt, bei
dem auch Fragen der inneren Sicherheit und eines neuen
Rückübernahmeabkommens diskutiert wurden.

Das bilaterale Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
regelt u. a. folgende Fragen:
- Einrichtung gemeinsamer Kooperationszentren in Grenznähe
- unmittelbare Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll vor Ort
- gemischte Einheiten beider Länder im Grenzgebiet
- gegenseitige Hilfe der Polizeidienste, um strafbare Handlungen
aufzuklären
- Zusammenarbeit in technischen Bereichen (z. B. Funkfrequenzen)
- Verpflichtung zur spontanen Polizeizusammenarbeit, im besonderen
Informationsübermittlung ohne Ersuchen
- Austausch von Personen- und Sachfahndungsdaten
- grenzüberschreitende Observation und Nacheile
- Datenschutz.
Der Vertrag wird in Kraft treten, sobald ihn beide Parlamente genehmigt
haben. Gleichzeitig unterzeichneten die beiden Minister eine gemeinsame
Erklärung über die Weiterentwicklung der in diesem Vertrag geregelten
Kooperation.

Ausserdem fand ein Meinungsaustausch über die Möglichkeiten einer
Annäherung der Schweiz an Schengen und an das System der inneren
Sicherheit und Justiz der EU statt. Dabei kam zur Sprache, dass das
Schengen-System voraussichtlich am 1. Januar 1999 in das neue
gemeinschaftliche System des Vertrages von Amsterdam überführt werden
soll.

Das bilaterale Rückübernahmeabkommen soll das derzeit geltende
Schubabkommen aus dem Jahr 1965 ablösen. Es wird die gegenseitige
Rückübernahme von Personen, die nachweislich vom einen Staat in den
anderen übergetreten sind und sich dort illegal aufhalten, neu regeln.

Der schweizerischen Delegation gehörten u. a. der schweizerische
Botschafter in Paris, Benedikt von Tscharner, die Neuenburger
Staatsrätin Monika Dusong  und Direktor Anton Widmer vom Bundesamt für
Polizeiwesen an. Innenminister Chevènement wurde u. a. vom französischen
Botschafter in Bern, André Gadaud, von seinem diplomatischen Berater
François Gouyette und von Thierry Le Roy, Delegierter für internationale
Angelegenheiten, begleitet.

11. Mai 1998

EIDGENÖSSISCHES
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