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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Frankreich

Pressemitteilung

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Frankreich

Bundesrat Koller zur Vertragsunterzeichnung ermächtigt

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Vertrag mit Frankreich über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Grenzpolizei,
Polizei, Justiz und Bekämpfung der illegalen Migration gutgeheissen. Er
ermächtigte den Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements, Bundesrat Arnold Koller, den Vertrag zu
unterzeichnen. Die Unterzeichnung findet am 11. Mai anlässlich des
Besuchs des französischen Innenministers Jean-Pierre Chevènement in Bern
statt. Der Vertrag wird in Kraft treten, sobald ihn beide Parlamente
genehmigt haben.

Inhalt des Abkommens

Das bilaterale Abkommen über die grenzüberschreitende Polizei- und
Zollkooperation regelt im wesentlichen folgende Fragen:

· Einrichtung gemeinsamer Kooperationszentren in Grenznähe
· unmittelbare Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll vor Ort
· gemischte Einheiten beider Länder im Grenzgebiet
· gegenseitige Hilfe der Polizeidienste, um strafbare Handlungen
aufzuklären
· Zusammenarbeit in technischen Bereichen, beispielsweise gegenseitige
Abstimmung von Funkfrequenzen
· Verpflichtung zur spontanen Polizeizusammenarbeit, im besonderen
Informationsübermittlung ohne Ersuchen
· Austausch von Personen- und Sachfahndungsdaten
· grenzüberschreitende Observation und Nacheile
· Datenschutz

Mit Deutschland und Italien laufen zur Zeit Vertragsverhandlungen über
die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. Mit Deutschland
und Österreich wurde letztes Jahr ein Memorandum of Understanding
unterzeichnet, das die Kooperation bei Einsätzen und Ermittlungen
verbessert, eine einheitliche Lageanalyse und Einsatzplanung ermöglicht
sowie die Kommunikationswege gegenseitig abstimmt. Mit Österreich sollen
die Verhandlungen demnächst aufgenommen werden. Dabei wird auch das
Fürstentum Liechtenstein einbezogen.

Warum Verträge mit Nachbarstaaten?

Der Hauptgrund für Abkommen den Nachbarstaaten liegt darin, dass die EU-
und vor allem die sogenannten Schengener Staaten zunehmend Fragen der
inneren Sicherheit gemeinsam bearbeiten. Es gilt daher zu verhindern,
dass die Schweiz als Nichtmitglied der EU und von Schengen zu einer
Drehscheibe für die illegale Migration und die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität wird. Diese Gefahr nimmt zu, je länger sie vom
Sicherheitsraum der EU-Mitgliedstaaten mit ihren

vereinheitlichten Visa-, Asyl- und Aufenthaltsbestimmungen, ihren
vernetzten Polizeikräften und zentralisierten Informationssystemen
ausgeschlossen bleibt. Die angestrebten bilateralen Staatsverträge
sollen die polizeiliche Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten
wesentlich verbessern und so die innere Sicherheit unseres Landes
stärken.

Da die Polizeihoheit in der Schweiz den Kantonen zusteht, nahmen an den
Verhandlungen mit Frankreich auch die Neuenburger Staatsrätin Monika
Dusong und der Genfer Polizeikommandant Laurent Walpen teil.

6. Mai 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Robert Eugster, Vizedirektor, Bundesamt für
Ausländerfragen, Tel. 031 / 325 95 70