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Schweizer Touristen sollen weiterhin ohne Visum in die USA reisen können/Uebergangslösung in Sicht - neuer Schweizer Pass vorgesehen

Pressemitteilung

Schweizer Touristen sollen weiterhin ohne Visum in die USA reisen können
Uebergangslösung in Sicht - Neuer Schweizer Pass vorgesehen

Damit Schweizer Touristen auch in Zukunft ohne Visum in die USA reisen
können, haben heute Vertreter des EJPD und EDA auf der US-Botschaft in
Bern beim zuständigen konsularischen Dienst ein Massnahmenpaket
vorgestellt. Die von den Bundesvertretern vorgeschlagene
Uebergangslösung wurde von amerikanischer Seite positiv aufgenommen; sie
hat einen raschen definitiven Entscheid in Aussicht gestellt. Als
endgültige Lösung soll ein neuer, maschinenlesbarer Schweizer Pass
eingeführt werden.

Die Schweiz nimmt seit 1989 am "Visa Waiver Pilot Program" (VWPP) teil,
das eine visumsfreie Einreise in die USA ermöglicht. Die neuen
amerikanischen Gesetze verlangen die Einführung von "exit controls"
(Ausreisekontrollen). Dies erfordert wegen der hohen Zahl von
USA-Reisenden die Verwendung von maschinenlesbaren Pässen. Die
maschinenlesbaren Zeilen, die lediglich Daten wiedergeben, die im
Dokument eingetragen und auch für den Inhaber problemlos lesbar sind
(z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nummer des Dokuments,
Gültigkeitsdauer), erleichtern und beschleunigen die Grenzkontrollen.

Das für Ausweisschriften zuständige Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) hat
zwei Massnahmen ergriffen bzw. in die Wege geleitet:
· Um einen Ausschluss vom VWPP zu verhindern, hat das BAP eine
Uebergangslösung ausgearbeitet. Für alle anderen Destinationen kann der
heutige Schweizer Pass bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer
uneingeschränkt weiter verwendet werden.
· Längerfristig wird ein neuer, maschinenlesbarer Schweizer Pass
eingeführt. Dieses bereits im vergangenen Herbst initiierte Projekt
sieht nicht nur die Erarbeitung eines neuen Passbüchleins, sondern auch
die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage vor. Um den zunehmenden
Fälschungen des Schweizer Passes einen Riegel zu schieben, sind nämlich
moderne Sicherheitselemente sowie die Kontrolle der im Dokument
aufgenommenen Personalien mittels elektronischer Hilfsmittel
erforderlich. Um diese Personendaten elektronisch  bearbeiten zu können,
braucht es gemäss Datenschutzgesetz eine formelle gesetzliche Grundlage.
Dieses Gesetz wird es ermöglichen, auch in der weiteren Zukunft mit der
technischen Entwicklung Schritt zu halten und den Pass immer wieder
rasch dem neuesten Sicherheitsstandard anzupassen.

Das BAP ist zurzeit daran, die Projektorganisation zur Realisierung der
vorgesehenen Massnahmen aufzubauen. Ein vollamtlicher Projektleiter ist
bereits bestimmt worden und wird im Mai seine Arbeit aufnehmen. Die
Kantone werden von Beginn an in das Projekt "Neuer Schweizer Pass"
miteinbezogen werden.

30. April 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Folco Galli, Bundesamt für Polizeiwesen,
Tel. 031 / 322 77 88.