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Vollzug von Bundespolitiken: Der Bund und die Kantone vertiefen den Dialog

Pressemitteilung

Vollzug von Bundespolitiken:
Der Bund und die Kantone vertiefen den Dialog

Der Bundesrat hat heute seine Stellungnahme verabschiedet zum Bericht
der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK SR) vom 10.
November 1997 über "Vollzug von Bundespolitiken: Zusammenarbeit von Bund
und Kantonen und Berücksichtigung der kantonalen Stellungnahmen im
Rahmen der Vernehmlassungsverfahren" (BBl 1998 1965).
Für die GPK SR ist der Beizug der Kantone an den Bundespolitiken, die
sie zu vollziehen haben, eine wesentliche Voraussetzung, dass diese
Politiken wirksam umgesetzt werden. Dieser Beizug erfordert die
vermehrte Mitwirkung der Kantone an der Willensbildung des Bundes von
Anfang an. Zu diesem Zwecke hat die GPK SR eine Reihe konkreter
Empfehlungen formuliert.
In seiner Stellungnahme erklärt sich der Bundesrat bereit, der
Vollzugstauglichkeit erhöhtes Gewicht beizumessen und ihr in den
Vernehmlassungsunterlagen sowie in den Botschaften mehr Platz
einzuräumen.
Auch wenn er sich im wesentlichen den Empfehlungen der GPK SR
anschliesst, stellt der Bundesrat gleichwohl fest, dass eine Reihe von
ihnen bereits gängige Praxis sind: Expertenkommissionen in der Regel mit
Vertretungen der Kantone, vorgängige Konsultationen, konferenzielle
Anhörungen, gemeinsame Arbeitsgruppen, Kontakte mit interkantonalen
Konferenzen usw. In den vergangenen Jahren wurden für die wichtigen
Dossiers des Bundes, die die Kantone betreffen, paritätische
Arbeitsgruppen Bund - Kantone eingesetzt: Vorbereitung des EWR,
Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik,
Verfassungsreform, neuer Finanzausgleich.
Hinsichtlich des Vernehmlassungsverfahrens ist der Bundesrat der
Auffassung, dass die Festlegung allgemeingültiger Kriterien für die
Gewichtung der Stellungnahmen der Kantone kaum realisierbar ist.
Allerdings könnten im Nachgang zum Vernehmlassungsverfahren die Kantone
durchaus eingeladen werden, an der Überarbeitung eines Entwurfs
mitzuwirken, wenn die Änderungen sie stark betreffen. Sie sollten auch
dann noch einmal angehört werden, wenn das Parlament einen
Gesetzesentwurf des Bundesrates in der parlamentarischen Beratung
wesentlich ändert. Zur Verbesserung der Transparenz verspricht der
Bundesrat, in seinen Botschaften vertieft Aufschluss darüber zu geben,
ob und inwieweit den Stellungnahmen der Kantone anlässlich des
Vernehmlassungsverfahrens Rechnung getragen wurde. Er wird auch angeben,
aus welchen Gründen von den Meinungsäusserungen der Kantone abgewichen
wurde.

Auch wenn er bereit ist, die Kantone bei der Gestaltung von
Bundespolitiken partnerschaftlich noch stärker miteinzubeziehen,
erinnert der Bundesrat daran, dass dieser "partizipative Föderalismus"
weder die Handlungsfähigkeit des Bundes in seinen
Zuständigkeitsbereichen hindern, noch das Gesetzgebungsverfahren
übermässig verlangsamen darf.

27. April 1998

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Danièle Malaguerra, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 97
Werner Bussmann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 98