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Den boomenden Geldspielmarkt regeln/Moratorium wird durch Automatencasinos unterlaufen

Presserohstoff

Den boomenden Geldspielmarkt regeln
Moratorium wird durch Automatencasinos unterlaufen

Seit der Volksabstimmung über die Aufhebung des Spielbankenverbotes im
Jahre 1993 hat der Bereich der Kursäle und der Geldspielautomaten einen
ungeahnten Boom erlebt. Der in der Schweiz über Jahrzehnte hinweg
weitgehend stabile Bestand an Kursälen stieg innert drei Jahren
sprunghaft von 15 auf 24 Kursäle an. Zu Beginn der 90er Jahre gab es in
den Kursälen zudem noch keinen einzigen Geldspielautomaten. 1993 boten
erst 6 der 15 damals bestehenden Kursäle knapp 600 Geldspielautomaten
an. Heute sind in den Kursälen rund 3200 Geldspielautomaten in Betrieb.
Der gesamte Geldspielautomatenbestand (inklusive Restaurants und
Spielsalons) beläuft sich auf über 10 000 Geräte.

Um dem unkontrollierten Kursaal- und Geldspielautomatenboom Einhalt zu
gebieten, entschied der Bundesrat am 24. April 1996, bis auf weiteres
keine neuen kantonalen Boulespielbewilligungen mehr zu genehmigen (sog.
Moratorium) und die liberale Homologationspraxis im Bereich der
Geldspielautomaten zu überprüfen. Aufgrund des Moratoriums sind zur Zeit
beim Bund 12 Genehmigungsgesuche für Boulespielbewilligungen hängig,
während die Zahl der Kursäle auf dem Stand von 24 Betrieben konsolidiert
werden konnte.

Seit kurzem mussten allerdings in einigen Kantonen Tendenzen
festgestellt werden, das bundesrätliche Moratorium zu unterlaufen.
Bisher liessen die Kantone den Betrieb von Geldspielautomaten in
Kursälen nur zu, wenn der Kursaal gleichzeitig über eine vom Bundesrat
genehmigte Boulespielbewilligung verfügte. Da der Weg zu neuen Kursälen
zurzeit durch das Boulespiel-Moratorium blockiert ist, begannen einige
Kantone, die Verknüpfung zwischen Automatenspiel und
Boulespielbewilligung in ihren kantonalen Rechtsgrundlagen aufzulösen.
Damit wurde der Weg frei für reine Automatencasinos ohne Boulespiel und
"Annexangebote" (z.B. Gastronomie/Unterhaltungsanlässe).

Solche Automatencasinos stellen letztlich eine Art blosser Spielsalons
dar mit 100 oder 200 Geldspielautomaten. Diese unerwünschte Entwicklung
entspricht nicht den Vorstellungen des Volkes anlässlich der
Verfassungsabstimmung im Jahre 1993, da sie keine echten Spielbanken
sind, die auch Tischspiele (die sog. Grands Jeux) anbieten.

Die neue Homologationspraxis hat zum Ziel, dass keine neuen Casinos mehr
mit unechten Geschicklichkeitsautomaten ausgerüstet werden können. Auf
diese Weise verhindert der Bundesrat, dass das Moratorium weiter
unterlaufen wird. Zugleich stärkt er den Rücken jener Kantone, die sich
an das Moratorium gehalten und in Erwartung auf die ganzheitliche Lösung
des Glücksspielbereiches im neuen SBG bewusst auf die Bewilligung reiner
Automatencasinos verzichtet haben.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

22. April 1998