Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Koordination im Migrationsbereich neu geregelt

Pressemitteilung

Koordination im Migrationsbereich neu geregelt

Der Bundesrat hat heute Mittwoch ein neues Konzept einer
departementsübergreifenden Koordination in Migrationsfragen beschlossen.
Das frühere Koordinationsorgan der Bundesverwaltung die
"Interdepartementale Arbeitsgruppe für Wanderungsfragen" (IAW) wird
durch die "Interdepartementale Arbeitsgruppe für Migrationsfragen" (IAM)
abgelöst, in welcher nunmehr alle Departemente vertreten sind. Anstelle
des Ausschusses der bisherigen IAW wird neu eine "Koordinationsgruppe
Migration" (KGM) im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement
(EJPD) geschaffen.

Aufgaben der Interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen
(IAM)

Die IAM stellt hauptsächlich die Koordination in Migrationsfragen
sicher. Sie beteiligt sich an der Behandlung von Geschäften der
Ausländer- und Flüchtlingspolitik mit departementsübergreifenden
Auswirkungen. Die IAM nimmt weiter Kenntnis von den Arbeiten der
"Koordinationsgruppe Migration" (KGM), prüft diese auf allfälligen
zusätzlichen Handlungsbedarf in andern Departementen und leistet ihren
Beitrag zu einer aktuellen Lageanalyse im Migrationsbereich. Sie sorgt
schliesslich für eine abgestimmte, den schweizerischen Gesamtinteressen
Rechnung tragende Vertretung von Migrationsbelangen in internationalen
Gremien.

Koordinationsgruppe Migration im EJPD (KGM)

Die Zuständigkeiten im Migrationsbereich sind nunmehr im EJPD
konzentriert im EJPD und zwar beim Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) und
beim Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) angesiedelt. Das BFF befasst
sich schwerpunktmässig mit dem Flüchtlings- und Asylbereich und das BFA
mit dem fremdenpolizeilichen und arbeitsmarktlichen Bereich. Die KGM
soll die amtsübergreifende Koordination innerhalb des EJPD
sicherstellen, Migrationsgeschäfte zuhanden des Bundesrates vorbereiten
und bei Bedarf Arbeitsgruppen für die Bearbeitung spezifischer Fragen
einsetzen können.

Vorgeschichte Regierungs- und Verwaltungsreform im Migrationsbereich

Der Bundesrat setzte mit Beschluss vom 25. November 1992 eine
inter-departementale Arbeitsgruppe für Wanderungsfragen (IAW) ein. Die
IAW erhielt den Auftrag, den Informationsfluss zwischen den von
Migrationsfragen betroffenen Bundesstellen sicherzustellen, den Vollzug
der bundesrätlichen Entscheide in den Bereichen Ausländer- und
Flüchtlingspolitik zu koordinieren und politische Entscheide
vorzubereiten.

Im Zuge der Regierungs- und Verwaltungsreform beschloss der Bundesrat im
Verlaufe des letzten Jahres, die bis Ende 1997 im BIGA angesiedelten
Sektionen "Arbeitskräfte und Einwanderung " sowie "Auswanderung und
Stagiaires" in das BFA zu transferieren.

22. April 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Christoph Müller-Tragin, Bundesamt für Ausländerfragen,
Tel. 031 325 90 32