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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Änderung der Verordnungen betreffend Sanktionen gegenüber der Republik Irak, Libyen und Sierra Leone

PRESSEMITTEILUNG
Änderung der Verordnungen betreffend
Sanktionen gegenüber der Republik Irak, Libyen und Sierra Leone

Der Bundesrat hat in bezug auf die Embargos gegenüber der Republik Irak
,
Libyen und Sierra Leone verschiedene Änderungen der bestehenden
Verordnungen beschlossen, die am 1. Juni 1998 in Kraft treten werden.

Die Frist für die Strafverfolgung, die heute zwei Jahre beträgt, wird

auf fünf Jahre erhöht. Dies soll den Untersuchungsbehörden ermögl
ichen,
auch Embargo-Umgehungen, die ihnen nicht sofort zur Kenntnis gebracht
werden, zu verfolgen.

In Anlehnung an einen Entscheid des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen wird das Verkaufsverbot für Erdöl und Erdölprodukte nach S
ierra
Leone aufgehoben.

Weitere Änderungen betreffen in bezug auf das Irak-Embargo u.a. die
Bankgarantien aus Geschäften mit Kuwait und das Luftembargo sowie in
bezug auf Libyen die Erweiterung des Personenkreises, der unter das
bestehende Luftembargo fällt. Sie sollen Lücken schliessen und den
gesetzgeberischen Änderungen der letzten Monate Rechnung tragen.

Bern, 27. April 1998

EIDGENÖSSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Abteilung Exportkontrollen und
Sanktionen, Othmar Wyss, Tel. 031 / 324 09 16 oder Laurence Gaist, Tel.
031 / 324 08 03