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Energiecharta-Vertrag am 16. April 1998 in Kraft getreten

PRESSEMITTEILUNG
Energiecharta-Vertrag am 16. April 1998 in Kraft getreten
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 Der Energiecharta-Vertrag und das Energieeffizienz-Zusatzprotokoll
traten am 16. April in Kraft, 90 Tage nachdem der dreissigste
Unterzeichnerstaat* sie ratifiziert hat (Schweiz: 28. Mai 1996).

Der Vertrag betrifft alle Länder Europas (einschliesslich GUS), sowie
Japan und Australien. Die Ratifikationen unter anderem durch Russland,
Japan und Australien stehen noch aus.

Der Vertrag legt für alle Mitgliedstaaten eine verbindliche Gesetzgebun
g
für einen offenen und wettbewerbsfähigen Energiemarkt fest, damit ein
e
sichere und erschwingliche Energieversorgung der Konsumenten
gewährleistet ist. Die Unterzeich-nerstaaten müssen stabile und
transparente Bedingungungen für ausländische Investitionen im
Energiesektor fördern und überwachen. Ein Zusatzprotokoll sorgt für

bessere Zusammenarbeit in den Bereichen Energieeffizienz und Umwelt.

Der Handel mit Energie zwischen den Mitgliedstaaten der Charta ist den
Regeln und Verfahren der WTO unterstellt. Damit werden im Energiebereich
die WTO-Bestimmungen auch auf Länder ausgedehnt, die noch nicht Mitglie
d
der WTO sind.

Der Vertrag schreibt den freien Verkehr von Energie und Energieprodukten
zwischen den Mitgliedländern vor. In Bezug auf Öl-, Gas- und
Hochspannungs-leitungen stellt er zudem die multilaterale Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Entwicklung und des Betriebes von ökonomischen,
internationalen Energie-Übertragungsnetzen sicher.

Am 23./24. April 1998 findet in Brüssel die erste Konferenz der
Energiecharta-Mitglieder statt.

*   Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Dänemark, Deutschland
,
Finnland, Georgien, Griechenland, Grossbritannien, Italien, Kasachtan,
Kirgisien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Moldawien,
Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Turkmenien, Tschechische
Republik, Usbekistan und Zypern. Die EU ratifizierte am 16.12.97

Bern, 17.04.98

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Steivan Defilla, Internationale Energiefragen / IEA, Tel. 031-324 08 77