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Neue Rechtshilfeverträge mit Peru und Ecuador/BR verabschiedet Botschaft zur Ratifikation der Rechtshilfeverträge

Pressemitteilung

Neue Rechtshilfeverträge mit Peru und Ecuador
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Ratifikation der
Rechtshilfeverträge

Mit zwei neuen Rechtshilfeverträgen in Strafsachen mit Peru und Ecuador
baut die Schweiz ihr Vertragsnetz zur Bekämpfung der internationalen
Kriminalität weiter aus. Der Bundesrat hat zuhanden des Parlaments die
Botschaft zur Ratifikation der am 21. April 1997 in Lima bzw. am 4. Juli
1997 in Quito unterzeichneten Rechtshilfeverträge verabschiedet.

Bisher beruhte die Rechtshilfe zwischen der Schweiz und Ecuador bzw.
Peru auf keiner vertraglichen Grundlage; sie stützte sich auf die
interne Gesetzgebung der einzelnen Staaten ab. Die neuen Verträge lehnen
sich hauptsächlich an das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe
in Strafsachen an und werden das Rechtshilfeverfahren vereinfachen und
beschleunigen. Damit beginnt eine neue Ära der Zusammenarbeit zwischen
der Schweiz und Lateinamerika auf dem Gebiet der Rechtshilfe in
Strafsachen, da dies die ersten umfassenden Rechtshilfeverträge sind,
welche die Schweiz mit Staaten dieses Kontinentes abgeschlossen hat.

8. April 1998

EIDGENÖSSISCHES
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