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Bundesrat beschliesst Rückübernahmeabkommen Schweiz-Mazedonien

Pressemitteilung

Bundesrat beschliesst Rückübernahmeabkommen Schweiz-Mazedonien

Der Bundesrat hat am Mittwoch einem Rückübernahmeabkommen zwischen der
Schweiz und Mazedonien zugestimmt. Es regelt die jederzeitige
gegenseitige und formlose Rückführung bzw. Rücknahme eigener
Staatsangehöriger. Ferner wird der Durchschub oder die Rücknahme von
Drittstaatsangehörigen durch den Vertragstaat, der diesen Personen eine
Aufenthaltsgenehmigung erteilt oder sie als Flüchtlinge anerkannt hat,
sichergestellt. Staatssekretär Jakob Kellenberger wird das Abkommen am
16. April in Skopje unterzeichnen.

Das Abkommen schenkt dem Datenschutz besondere Beachtung. Ein
entsprechender Datenkatalog wurde aufgestellt, und beim Datenaustausch
wird  unterschieden, ob es sich um eigene Staatsbürger oder um
Angehörige von Drittstaaten handelt.

Auf Wunsch des Fürstentums Liechtenstein und im Einverständnis der
Vertragsparteien wird der Geltungsbereich des Abkommens auch auf das
Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtensteins ausgedehnt.

In den vergangenen Jahren wurden bereits entsprechende Abkommen mit der
Bundesrepublik Jugoslawien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien,
Slowenien und Ungarn abgeschlossen.

Der  Bundesrat hat am Mittwoch auch ein Abkommen mit Mazedonien über die
gegenseitige Aufhebung der Visumspflicht für Inhaber eines Diplomaten-
oder Dienstpasses verabschiedet.

8. April 1998

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