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Schweiz akzeptiert Beitritte zum Haager Uebereinkommen vom 25.10.80 über internationale Kindesentführungen und vom 18.3.80 über Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

Pressemitteilung

Schweiz akzeptiert Beitritte zum Haager Übereinkommen vom 25.Oktober
1980 über internationale Kindesentführungen und vom 18. März 1980 über
Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Beitritt der Republik Südafrika zum
Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführung akzeptiert. Die Schweiz ist jetzt in diesem Bereich mit
50 Staaten verbunden.

Er hat auch den Beitritt Südafrikas, Estlands, Lettlands, Polens und
Venezuelas zum Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland
in Zivil- oder Handelsachen gutgeheissen.

Diese Zustimmungen werden den Niederlanden als Depositärstaat nächstens
notifiziert werden. Im Verhältnis zwischen der Schweiz und den neuen
Vertragsstaaten werden beide Übereinkommen erst anfangs Sommer in Kraft
treten.

EIDGENOESSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

8. April 1998