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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Konsensgespräche erfolgreich abgeschlossen

Eidg. Finanzdepartement

PRESSEMITTEILUNG

Konsensgespräche erfolgreich abgeschlossen

An den Gesprächen am Runden Tisch ist zum Stabilisierungsprogramm für
die Bundesfinanzen Konsens erzielt worden. Spitzenvertretungen von
Bundesrat, Kantonen, Regierungsparteien und Sozialpartner haben
Vorschläge für ein sozialverträgliches Gesamtpaket mit einem
Einsparungspotential von rund 2 Milliarden Franken (per 2001)
erarbeitet. Beim Sparbeitrag der Kantone wird auf die finanzschwachen
Kantone Rücksicht genommen. Einnahmenseitig soll die Weiterführung des
3. und die Deplafonierung eines weiteren  Lohnprozents den Ausgleich der
stark defizitären Arbeitslosenkasse ermöglichen. Zudem wird der
Bundesrat in der Botschaft zum Stabilisierungsprogramm Anträge zur
Schliessung ungerechter Besteuerungslücken stellen. Schliesslich wurde
vereinbart, dass sich die Teilnehmer gegen Vorstösse wenden, die neue
Steuerausfälle schaffen.

Das Bundesdefizit soll unter Berücksichtigung der Konjunkturlage bis ins
Jahr 2001 schrittweise auf 1 Milliarde gesenkt werden. Der Ausgleich der
Bundesfinanzen ist mit einem in sich ausgewogenen
Stabilisierungsprogramm zu erreichen. Die Finanzdelegation des
Bundesrates, eine Vertretung der Konferenz der Kantonsregierungen sowie
die Präsidentin und die Präsidenten der Regierungsparteien und
Sozialpartner haben an der Schlussitzung der Konsensgespräche am Runden
Tisch eine gemeinsame Formel gefunden, die auf die Kernanliegen der
verschiedenen Institutionen Rücksicht nimmt und das Sparziel auf
sozialverträgliche Art erreicht. Alle Teilnehmenden verpflichten sich,
sich für die Realisierung des Stabilisierungsprogramms einzusetzen.
Bereits im bisherigen Verlauf der Gespräche wurde klar, dass das
übergeordnete Ziel des Haushaltsausgleichs und der Erhaltung
leistungsfähiger Sozialversicherungen im Interesse aller liegt. Der
Runde Tisch hat zudem von der geplanten Erhöhung der Gewinnablieferung
der Schweizerischen Nationalbank Kenntnis genommen, die zu zwei Dritteln
den Kantonen zufällt.

Das Stabilisierungsprogramm

Auf der Ausgabenseite sieht das Stabilisierungsprogramm folgende
Schwerpunkte vor:

Reduktion von Bundesbeiträgen an die Kantone (500 Mio). Diese Massnahmen
wurden mit den Kantonsvertretungen intensiv vorbesprochen. Uebermässige
Belastungsunterschiede zwischen den Kantonen sollen mit einem geeigneten
Schlüssel geglättet werden.

Reduktionen im Umfang von 300 - 350 Mio betreffen den Oeffentlichen
Verkehr (Strasse und - erst per 2001, was Rationalisierungen erlaubt -
Regionalverkehr), die Bildung (Kürzung der Bau- und Betriebsbeiträge bei
der Berufbildung und beim Bundesanteil an den kantonalen Stipendien)
sowie den Straf- und Massnahmenvollzug.

Für die verbleibenden ca. 150 Millionen werden drei Varianten geprüft:
eine höhere Beteiligung der Kantone an der
Krankenkassen-Prämienverbilligung (bei gleichem gesamthaften
Prämienverbilligungsvolumen), die Erhöhung der Kantonsbeiträge an die
AHV/IV und eine Beteiligung der Kantone an den Kosten der Regionalen
Arbeitsvermittlungsstellen (RAV).

Sozialversicherungen (480 Mio). Diese Massnahmen dienen nicht nur dem
Ausgleich der Bundesfinanzen sondern auch der Stärkung der
Leistungsfähigkeit der Sozialwerke selber. Insbesondere bei der
Arbeitslosenversicherung können mit den verschiedenen Massnahmen (bei
einer angenommenen Arbeitslosenquote von 4%) die jährlichen Defizite
ausgeglichen werden.

Die Leistungskürzungen sind im Zusammenhang zu sehen mit der bis 2003
befristeten Weiterführung des 3. und der befristeten Deplafonierung
eines weiteren AlV-Lohnprozents (was der mit rund 2,4 Milliarden pro
Jahr defizitären Arbeitslosenkasse Einnahmen von 2,12 Milliarden pro
Jahr sichert). Zu erwähnen ist auch das vom Parlament beschlossenen
Mehrwertsteuerprozent für die AHV.

· ALV (Entlastung Bund: 180 Mio, wovon rund 60 Mio  aus der
Deplafonierung eines weiteren Lonhprozents): Wechsel vom Lohn- zum
Taggeldkonzept bei Beschäftigungsprogrammen; Reduktion der Bezugsdauer
für Beitragsbefreite (ausgenommen Wiedereinsteigende) auf 260 Tage bei
unveränderter übriger Bezugsdauer; Reduktion der Maximalansätze für
Kurse um 10%; Herabsetzung der Insolvenzentschädigungs-Dauer auf 4
Monate. Der Bundesrat prüft die Erhöhung des versicherten Verdienstes
auf 106¹800.-- und erhält die Kompetenz, daraus resultierende
Mehreinnnahmen ins Gesamtpaket zu integrieren. In Berücksichtigung der
Abstimmung vom 28. 9. 97 wird der à-fonds-perdu-Beitrag des Bundes
weitergeführt und auch dieHöhe der Taggelder bleiben unverändert).

· AHV/IV (Entlastung Bund: 300 Mio): Wechsel auf einen 3jährigen
Anpassungsrhythmus (ausser wenn Teuerung grösser als 4%) und
Verschiebung der Rentenanpassung 2001 auf das Jahr 2002.  IV:
Verstärkung der IV-Stellen durch einen ärztlichen Untersuchungsdienst.

Uebrige Bereiche, insbesondere Militär, SBB und Kreditsperre (930 Mio)
Bereiche die vom Stabilisierungsprogramm betroffen sind oder bereits in
der Finanzplanung strenge Vorgaben zu erfüllen haben sowie
Zukunftsbereiche (Bildung und Grundlagenforschung) werden von der
Kreditsperre ganz oder teilweise ausgenommen. Insbesondere von der
Bildung werden somit nur bescheidene gezielte und planbare Beiträge
anstelle undifferenzierter Sperren von bis zu 3% verlangt. Einen
namhaften Sparbeitrag kann dank Reformen das VBS leisten. Die Zahlen:
Militär (540 Mio) und Zivilschutz (22 Mio); SBB (200 Mio); Kreditsperre
“light³ (bei einem Sperrsatz von 3% bis zu 170 Mio).

Im Hinblick auf die Senkung der Ausgabenentwicklung im Asylbereich prüft
das EJPD Massnahmen, unter anderem die dringliche Inkraftsetzung des
neuen Asylgesetztes und -zusammen mit den Kantonen- ein Malussystem bei
Verzögerungen im Massnahmenvollzug.

Finanzielle Bilanz für den Bund per 2001 		(in Mio Fr.)

Stabilisierungsprogramm 98
Kantone							500
Militär/Zivilschutz						560
SBB								200
Kreditsperre “light³						170
AlV								180
AHV								300
Vorlage “Besteuerungslücken³ (Grobschätzung ca.	150
								____
								2060
								===

Konsens Defizitausgleich AlV
Befristete Weiterführung 3. Lohnprozent AlV		2000 pro Jahr
Befristete Deplafonierung weiteres Lohnprozent AlV 120 pro Jahr

Pro memoria:
Erhöhung Reingewinn SNB		(Beschluss steht noch aus)

Weniger Schlupflöcher - mehr Steuergerechtigkeit

Bestätigt wurde die Haltung, dass bei einer allfälligen Revision des
Stempelsteuergesetzes Ausfälle der Umsatzabgabe vollumfänglich durch
Ausgleichsmassnahmen im gleichen Wirtschaftssektor zu kompensieren sind.
Am Runden Tisch wurde zudem vereinbart, dass die teilnehmenden Spitzen
in ihren Gremien auf einen Marschhalt bei Parlamentarischen Initiativen
hinwirken, die neue Steuerausfälle schaffen. Dies bis zum Ausgleich der
Bundesfinanzen. Ebenso werden sie sich dafür einzusetzen, dass beim
Mehrwertsteuergesetz noch deutliche Verbesserungen gegenüber den vom
Nationalrat vorgesehenen Einnahmenausfälle erreicht werden. Respektiert
wird ebenfalls die ablehnende Haltung und (bis zum Ausgleich der
Bundesfinanzen) der Verzicht auf einen Gegenvorschlag zur
Volksinitiative “Wohneigentum für alle³.

In der Botschaft zum Stabilisierungsprogramm stellt der Bundesrat im
Sinne der Förderung der Steuergerechtigkeit Anträge zur Schliessung
stossender Besteuerungslücken. Die entsprechenden Aenderungen des
Bundesgesetzes über die Direkten Bundessteuern und des Bundesgesetzes
über die Harmonisierung der Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden
sollen spätestens auf Anfang 2001 in Kraft treten und namentlich
enthalten:
· Private Kapitalgewinne: Erweiterung der Definition des
“gewerbsmässigen Handels³;
· Schuldzinsabzug: Begrenzung für natürliche Personen;
· Versicherungssparen: Festlegung von Maximalabzügen im Bereich der 2.
und 3. Säule und Besteuerung von Leistungen, die deutlich über den
Vorsorgegedanken hinausgehen

Zusätzlich sollen die Organe der Steuerverwaltung bei der Eidg.
Steuerverwaltung angemessen verstärkt werden.

Ueber weitere Massnahmen erstattet der Bundesrat nach Auswertung der
pendenten Expertise der Arbeitsgruppe Behnisch Bericht. Zudem wird der
Bundesrat Ursachen, Ausmass und Auswirkungen der Schwarzarbeit
untersuchen.

Die am Runden Tisch erarbeitete Uebereinstimmung bezieht sich auf das
Massnahmenpaket als Ganzes. Das Eidg. Finanzdepartement wurde
beauftragt, die umfassende Botschaft zum “Stabilisierungsprogramm 98³
den eidgenössischen Räten noch dieses Jahr vorzulegen.

Die Teilnehmenden an der Schlussrunde
Bundesrat: Kaspar Villiger, Ruth Dreifuss, Arnold Koller.
Kantone; Peter Schönenberger SG, Hermann Lei GR, Ruth Lüthi FR, Wilhelm
Schnyder (Experten: Philipp Stähelin, Moritz Arnet, André Baltensberger,
Alfred Rey).
Bundesratsparteien: Ursula Koch (Werner Marti) SPS, Adalbert Durrer
(Peter Hess) CVP, Ulrich Maurer (Walter Frey) SVP, Franz Steinegger
(Gerold Bührer) FDP.
Arbeitgeber: Andres F. Leuenberger (Kurt Moser) Vorort; Fritz Blaser
(Peter Hasler) Arbeitgeberverband; Hans-Rudolf Früh (Pierre Triponez)
SGV.
Arbeitnehmer: Vasco Pedrina (Serge Gaillard) SGB; Hugo Fasel (Regula
Hartmann) CNG; Peider Signorell (Hans-Ulrich Schütz) VSA.
EFD: Ulrich Gygi, Peter Siegenthaler, Kurt Grüter (Direktor und
Vizedirektoren EFV); Information / Büro.

7. April 1998