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SNB schüttet deutlich mehr Gewinn aus

PRESSEMITTEILUNG

SNB schüttet deutlich mehr Gewinn aus

In den kommenden Jahren erhöht die Schweizerische Nationalbank (SNB)
ihre Gewinnausschüttung deutlich. Der Bundesrat hat einer entsprechenden
Vereinbarung mit der SNB zugestimmt, welche das Konzept von 1992 ablöst.
Demnach wird die Ausschüttung aufgrund einer Ertragsprognose für eine
Fünfjahresperiode festgelegt. Von 1999 bis 2003 werden jeweils 1,5
Milliarden ausgeschüttet, wovon 1/3 an den Bund und 2/3 an die Kantone
fallen. Mit der Revision des Nationalbankgesetzes von 1997 kann die SNB
ihre Währungsreserven effizienter bewirtschaften und mehr Ertrag
erzielen.
Auf den 1. November 1997 wurde die Teilrevision des Nationalbankgesetzes
vom 20. Juni 1997 in Kraft gesetzt. Damit ist die Voraussetzung
geschaffen, dass die SNB ihre Währungsreserven effizienter
bewirtschaften und vom Geschäftsjahr 1998 an höhere Gewinne ausschütten
kann.
Mit einer neuen Vereinbarung zwischen dem EFD und der SNB wird nun die
jährliche Gewinnausschüttung noch besser geglättet, was die
Finanzplanung für Bund und Kantone erleichtert. Die Vereinbarung ersetzt
das Gewinnausschüttungskonzept, welches Bundesrat und SNB 1992
vereinbarten. Als Grundsatz wurde damals festgehalten, dass die
Rückstellungen der SNB im Gleichschritt mit dem nominellen
Bruttosozialprodukt ausgeweitet werden sollen. Um eine Glättung der
Ausschüttungen zu ermöglichen, wurde eine Ausschüttungs-Obergrenze von
maximal 600 Mio Franken pro Jahr festgelegt.
Die neue Gewinnausschüttungsvereinbarung hält an der Regel fest, wonach
der Zuwachs der Rückstellungen der SNB im Gleichschritt mit dem Wachstum
des nominellen BSP erfolgen soll. Der Gewinnausweis wird nun aufgrund
einer Ertragsprognose der SNB auf fünf Jahre konstant gehalten, wobei
allerdings die Rückstellungen 60 Prozent des angestrebten Bestandes
nicht unterschreiten dürfen. Für die Geschäftsjahre 1998 bis 2002 wird
die SNB jeweils den konstanten Betrag von jährlich 1,5 Mrd. Franken
ausschütten. Davon stehen gemäss verfassungsrechtlichem Verteilschlüssel
1/3 dem Bund und 2/3 den Kantonen zu. Die Gewinne sollen jeweils
unmittelbar nach der Genehmigung durch die Generalversammlung der SNB,
d.h. erstmals Ende April 1999, an die Eidg. Finanzverwaltung zur
Verteilung an den Bund und die Kantone überwiesen werden.
Um die Ausschüttungen in der Übergangsphase zwischen alter und neuer
Vereinbarung möglichst gut zu verteilen, wird die SNB den Gewinn aus dem
Geschäftsjahr 1997 (600 Mio Franken gemäss alter Vereinbarung) nicht wie
ursprünglich vorgesehen im Januar 1999, sondern bereits Ende April 1998
überweisen.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT  	SCHWEIZERISCHE NATIONALBANK
Presse- und Informationsdienst

8.4.1998
Auskunft: Urs Plavec Tel. 031/ 322 61 72 -  Werner Abegg, SNB,  01/631
32 67