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Nachtrag I zum Voranschlag 1998

PRESSEMITTEILUNG

Nachtrag I zum Voranschlag 1998

Mit dem ersten Nachtrag zum Voranschlag 1998 unterbreitet der Bundesrat
dem Parlament Kreditnachträge im Betrage von 319 Millionen und
Verpflichtungskredite von 23 Millionen. Diese Nachtragskredite führen zu
einer Erhöhung der veranschlag-ten Ausgaben um 0,7 Prozent.

Für Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorerie sind
Zusatzkredite von 90 Millionen erforderlich. D-as
Anleihens--emissionsprogramm wurde aufgrund der äusserst günstigen
Zinskonditionen anpepasst und das Volumen bei gleichzeitiger
Verlängerung der Laufzeiten erhöht. Der grösste Teil des
Kreditnachtrags, nämlich 80 Millionen, werden für die Emissionsabgaben
beansprucht, die als Steuerertrag in den Bundeshaushalt zurück-fliessen.

Für Verluste aus Bürgschaften und Darlehen, deren Deckung im Rahmen des
Bundesgesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung zugesichert
wurden, sind zusätzliche Bundesmittel von 80 Millionen erforderlich.

Die restlichen 149 Millionen entfallen auf 34 Kreditbegehren. Die
wichtigsten Positionen betreffen die Darlehen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit (40 Mio) sowie nicht rückzahlbare Beiträge
des Bundes an die Arbeitslosenversicherung (30 Mio) als Folge der
Ablehnung des dringlichen Bundesbeschlusses über die Finanzierung der
AlV in der Volksabstimmung vom 28. September 1997.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

1.4.1998