Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 1997

PRESSEMITTEILUNG

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten
im zweiten Halbjahr 1997

Bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten gingen im 2.
Halbjahr 1997 insgesamt 14'361 (Vorsemester: 16'095) neue Anfechtungen
ein.

Hängig waren damit insgesamt 22'415 (23'857) Anfechtungen. 14'250
(15'702) Fälle konnten erledigt werden. Dabei kam in 6'198 (6'664)
Fällen, bzw. 43.49 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. 988
(1'229) dieser Fälle betrafen Mietzinserhöhungen, 1'043 (1'213)
Mietzinssenkungen und 54 (61) den Anfangsmietzins; 2'503 (2'394)
Anfechtungen beruhten auf anderen Gründen. Im weiteren haben sich die
Parteien in 1'233 (1'444) Fällen bezüglich des Kündigungsschutzes und in
377 (323) Fällen bezüglich einer Mietzinshinterlegung geeinigt.

In 3'228 (3'315) Fällen, bzw. 22.65 %, konnte keine Einigung erzielt
werden. 614
(580) dieser Anfechtungen betrafen Mietzinssenkungen, 436 (501)
Mietzinserhöhungen, 36 (35) Anfangsmietzinse und 2'142 (2'199) andere
Gründe.

In 765 (902) Fällen, bzw. 5.37 %, haben die Schlichtungsbehörden einen
Entscheid getroffen, dabei betrafen 509 (613) den Kündigungsschutz und
256 (289) die Mietzinshinterlegung. Anderweitig erledigt wurden 4'059
(4'821) Anfechtungen oder 28.48 %; davon wurden 3'528 (4'069) durch
Rückzug oder Nichteintreten erledigt. 144 (139) Fälle gelangten ans
Schiedsgericht. 8'165 (8'155) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode
pendent.

Bern, 31. März 1998

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Wohnungswesen, Sektion Recht, Cipriano Alvarez,
Tf 032 / 654 91 30