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Änderung der Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz

PRESSEMITTEILUNG

Änderung der Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz

Der Bundesrat hat die Verordnung vom 30. November 1981 zum Wohnbau- und
Eigentumsförderungsgesetz (SR 843.1) geändert. Mit den auf den 1. Juli
1998 in Kraft tretenden Änderungen soll der Vollzug des Wohnbau- und
Eigentumsförderungsgesetzes (WEG; SR 843) kurzfristig an die veränderten
Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt sowie auf den Bau-, Finanz- und
Immobilienmärkten angepasst werden. Die Bundeshilfe wird auf die
Unterstützung von benachteiligten Haushaltsgruppen, den gemeinnützigen
Wohnungsbau, die Eigentumsförderung sowie auf die Altbauerneuerung
konzentriert. Die Auswahlkriterien für die Gesuche werden zudem
verschärft. Ferner wird mit der Verordnungsänderung eine bessere
Anpassung der Mietzinse an die Marktlage gewährleistet. Die Erfahrungen
mit dem Vollzug haben verschiedene Präzisierungen als notwendig gezeigt.
Das betrifft hauptsächlich den Rechtsschutz der Mieterschaft von
WEG-Wohnungen, sowie die Bestimmungen bei Handänderungen und im
Zusammenhang mit der Ausrichtung von Zusatzverbilligungen.

Die Laufzeit der Zusatzverbilligung, welche alle berechtigten Haushalte
erhalten, wird von 11 auf 15 Jahre verlängert. Damit wird den
wirtschaftlichen Gegebenheiten und der anhaltenden Stagnation der
Einkommen der Privathaushalte Rechnung getragen. Im Gegenzug werden die
Belegungsvorschriften verschärft und es werden keine gegenüber dem
üblichen Ansatz erhöhten Zusatzverbilligungen mehr ausgerichtet.
Insgesamt resultieren damit für den Bund keine Mehrausgaben.

Ende 1997 hat das Parlament für die Periode 1998 - 2000 einen neuen
Rahmenkredit für den Vollzug des WEG bewilligt. Dieser sieht gegenüber
dem vorherigen Kredit reduzierte Mittel vor.
Die Instrumente des WEG werden derzeit aufgrund der Wirtschaftslage und
der Entwicklung des Wohnungsmarktes im Hinblick auf eine allfällige
Neuausrichtung überprüft. Erste Ergebnisse dürften bis Ende 1998
vorliegen.

Bern, 25. März 1998

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Wohnungswesen, C. Alvarez, 032/654'91'30