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Italien gewährt Gegenrecht beim Doppelbürgerrecht

Pressemitteilung

Italien gewährt Gegenrecht beim Doppelbürgerrecht
Bundesrat genehmigt Notenwechsel mit Italien

Schweizer, die sich in Italien einbürgern lassen, werden künftig nicht
mehr auf das Schweizer Bürgerrecht verzichten müssen. Der Bundesrat hat
einen entsprechenden Notenwechsel mit Italien genehmigt.

Seit 1992 gestattet das revidierte Bürgerrecht Italienern (und allen
anderen Ausländern), die sich in der Schweiz einbürgern lassen, ihre
Staatsangehörigkeit beizubehalten. Italien verlangt hingegen von
Schweizern, die sich in Italien einbürgern lassen, dass sie auf das
Schweizer Bürgerrecht verzichten. Da diese Einbürgerungspraxis dem
Prinzip des Gegenrechts widerspricht, hat die Schweiz bei den
italienischen Behörden interveniert. Dieses Problem wird nun mit einem
Notenwechsel, der einen Vertrag zwischen den beiden Staaten darstellt,
behoben. Italien hat vorgeschlagen, dass sich die Behörden der beiden
Staaten gegenseitig verpflichten, den Erwerb des Bürgerrechts des einen
Staates nicht vom Verzicht auf das Bürgerrecht des anderen Staates
abhängig zu machen. Sobald der Notenwechsel vollzogen worden ist, tritt
die neue Regelung in Kraft.

25. März 1998

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