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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Der Frühling bringt die Sommerzeit

Pressemitteilung

Der Frühling bringt die Sommerzeit

Die Sommerzeit beginnt am letzten Sonntag des Monats März und dauert -
vorläufig bis ins Jahr 2001 - bis zum letzten Sonntag im Oktober.
Das heisst, dass wir dieses Jahr unsere Uhren am Sonntag, den 29. März
um 2 Uhr morgens auf 3 Uhr vorstellen müssen.
Die Stunde, die wir dabei verlieren, erhalten wir im Herbst wieder
zurück: Sonntag, den 25. Oktober können wir die Uhren um 3 Uhr wieder
auf 2 Uhr zurückstellen.

24. März 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Urs Toggweiler, Eidgenössisches Amt für Messwesen,
Tel. 031-323 33 56