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Pulverregal ab 1. April 1998 aufgehoben

Pressemitteilung

Pulverregal ab 1. April aufgehoben

Der Bundesbeschluss über die Aufhebung des Pulverregals sowie die
Änderungen des SprstG und der SprstV werden, zusammen mit dem neuen KMG,
auf den 1. April 1998 in Kraft gesetzt.

Am 8. Juni 1997 haben Volk und Stände die Vorlage zur Aufhebung des
Pulverregals (Art. 41 Abs. 1 Bundesverfassung) gutgeheissen, wobei
gemäss Bundesbeschluss der Bundesrat das Inkrafttreten zu bestimmen hat.
Auf den nämlichen Zeitpunkt ist die damit zusammenhängende Änderung des
Sprengstoffgesetzes (SprstG) in Kraft zu setzen. Zudem enthält auch das
revidierte Kriegsmaterialgesetz (KMG) eine Änderung des SprstG.

Änderung der Sprengstoffverordnung

Die Sprengstoffverordnung (SprstV) ist diesen Änderungen anzupassen. Im
wesentlichen sind hierbei Vorschriften aufzunehmen, welche die
Herstellungs-, Ein-, Aus- und Durchfuhrbewilligungen für Sprengmittel,
pyrotechnische Gegenstände, Schiesspulver und Munition regeln, soweit
diese Güter nicht dem KMG unterstehen. Die neuen Bestimmungen
hinsichtlich Munition und Munitionsbestandteilen gelten jedoch nur bis
zum Inkrafttreten der bundesrechtlichen Waffengesetzgebung.

Das Bundesamt für Aussenwirtschaft, welches bereits das
Güterkontrollgesetz (GKG) vollzieht und auch für den Vollzug des neuen
KMG zuständig sein wird, wird neu Bewilligungsinstanz betreffend Aus-
und Durchfuhr der genannten Güter.  Herstellungs- und
Einfuhrbewilligungen für diese Güter wird die Bundesanwaltschaft
erteilen, welche hierfür zum Teil schon bisher zuständig war. Die
Bewilligungskompetenz der Bundesanwaltschaft erstreckt sich in bezug auf
Munition für Hand- und Faustfeuerwaffen auch auf solche, die dem KMG
untersteht.

9. März 1998

EIDGENOESSISCHES
JUSTIZ-UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations-und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Dominique Blazy Rime, Bundesanwaltschaft,
Tel. 031/ 322 81 69