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Bundesrat hebt Rednerbeschluss auf

Pressemitteilung

Bundesrat hebt Rednerbeschluss auf

Der Bundesrat hat am Montag den 50 Jahre alten Bundesratsbeschluss
betreffend politische Reden von Ausländern auf den 30. April aufgehoben.

Was wollte der Beschluss?

Mit dem Bundesratsbeschluss vom 24. Februar 1948 schuf der Bundesrat ein
Instrument zur Abwehr eines allfälligen politischen Umsturzes. Anlass
bot der Beginn des Kalten Krieges, der damals durch die Machtübernahme
der Kommunisten in mehreren mittel- und osteuropäischen Staaten markiert
wurde. Der Rednerbeschluss legte fest, dass vor der Rede eines
Ausländers ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz eine
Bewilligung einzuholen sei. Wenn "eine Gefährdung der äusseren oder
inneren Sicherheit des Landes oder Störungen von Ruhe und Ordnung zu
befürchten" waren, sollte sie verweigert werden. Entsprechende
Entscheide der Kantonsregierungen konnten nicht mittels Beschwerde
angefochten werden.

Seit langem umstritten

In der Vergangenheit wurden immer wieder Stimmen laut, welche den
Rednerbeschluss als überholt und verfassungswidrig bezeichneten. Der
Bundesrat schlug als Ersatz eine zeitgemässe Regelung der politischen
Tätigkeit von Ausländern im Ausländergesetz vor. Dieses wurde jedoch
1982 vom Volk abgelehnt. Immer mehr stellt auch der weltweite Empfang
elektronischer Medien den Sinn einer kantonalen Bewilligungspflicht in
Frage. Der Rednerbeschluss wurde in den letzten Jahren auch nur mehr
vereinzelt angewendet. Der Ständerat richtete am 25. September 1996 die
Empfehlung an den Bundesrat, den Rednerbeschluss aufzuheben. Der
Bundesrat hat diese Empfehlung angenommen und hebt den Beschluss auf den
30. April 1998 auf.

9. März 1998

EIDGENÖSSISCHES
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Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Martin Keller, Generalsekretariat EJPD,
Tel. 031-324 48 20