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Stempel auf Einmalprämienversicherung

PRESSEMITTEILUNG

Stempel auf Einmalprämienversicherung

Ab dem kommenden 1. April wird auf Lebensversicherungen, die mit
Einmalprämien finanziert werden, eine Stempelabgabe von 2,5 Prozent
erhoben. Der Bundesrat hat die Änderungen der Verordnung zum
Stempelgesetz verabschiedet und in Kraft gesetzt. Von der Abgabe bleiben
Versicherungen mit periodischer Prämienzahlung ausgenommen.

In der Verordnung werden die notwendigen Abgrenzungen vorgenommen. So
gelten als Lebensversicherungen mit periodischer Prämienzahlung alle
Versicherungen, die mit etwa gleich hohen, über die gesamte
Vertragslaufzeit verteilten Jahresprämien finanziert werden. Die Abgabe
wird nur auf rückkaufsfähigen Lebensversicherungen erhoben. Die
Verordnung bestimmt ferner, dass die Abgabe auf Einmalprämien geschuldet
ist, wenn das Versicherungsverhältnis nach dem 31. März 1998 beginnt.

Der Bund rechnet aufgrund der Einführung der Stempelabgabe auf
Einmalprämien-Lebensversicherungen mit zusätzlichen Einnahmen von
jährlich 100 Millionen Franken. Die Neuerung erfolgt im Rahmen der
Unternehmenssteuerreform, die insgesamt mit Steuerausfällen von 320
Millionen Franken (davon 230 Millionen Franken für den Bund) verbunden
ist, und soll einen Teil der daraus entstehenden Steuerausfälle
kompensieren. Ohne die Stempelabgabe ergäben sich Ausfälle von 420
Millionen Franken. Die Unternehmenssteuerreform hat die Stärkung des
Wirtschaftsstandortes Schweiz zum Ziel.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Weitere Auskünfte:
Jürg Herrmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel: 031 / 322 71 28
Michel Roubaty, Eidg. Steuerverwaltung, Tel: 031 / 322 71 26

9.3.1998