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Neuer Stellvertretender Direktor im Bundesamt für Ausländerfragen

Pressemitteilung

Dieter Grossen, Vizedirektor im BWA (Ex-BIGA), wird neuer
Stellvertretender Direktor im Bundesamt für Ausländerfragen

Der Bundesrat hat den 52-jährigen Dieter Grossen, bisher Vizedirektor
und Chef der Abteilung Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung im
Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (früheres BIGA) zum
Stellvertretenden Direktor des Bundesamtes für Ausländerfragen (BFA)
gewählt. In dieser Eigenschaft wird er gleichzeitig die Leitung der im
BFA neu geschaffenen Abteilung Arbeitsmarkt und Auswanderung übernehmen.
Grossen wird seine neue Funktion am 1.  Juni1998 antreten.

Dieter Grossen ist Bürger von Frutigen/BE und Aarau. Er studierte an der
Universität Basel Rechtswissenschaft und schloss seine Studien 1971 mit
dem Licentiat ab. Nach einer Teilzeitbeschäftigung in der Stabsstelle
Planung im EMD wirkte er von 1973 bis 1975 als Direktionssekretär und
Chef des Rechtsdienstes im Schweizerischen Krankenhausinstitut (SKI) in
Aarau und trat anschliessend in das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und
Arbeit (BIGA) ein. Hier stand er vorerst der Sektion Recht und
Arbeitsmarkt vor, wurde 1987 zum Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt
befördert, 1990 zum Vizedirektor ernannt und 1995 Mitglied der neuen
Geschäftsleitung. Seit Mitte 1997 leitet er die zu einer Abteilung
zusammengefassten Abteilungen Arbeitsmarkt (reduziert um die ins BFA
transferierten Sektionen) und Arbeitslosenversicherung.

Zum bisherigen Wirkungsfeld des Gewählten gehören auch die Verhandlungen
mit der EU im Bereich Personenverkehr sowie die Tätigkeiten als
Präsident des Komitees für Beschäftigung, Arbeit und soziale
Angelegenheiten der OECD, als Experte der OECD für Arbeitsmarkt- und
Migrationsfragen und als Präsident des europäischen Komitees für
Wanderungsfragen des Europarates. Schliesslich ist Herr Grossen Mitglied
der bundesrätlichen Expertenkommission für Migrationspolitik und gehört
der Geschäftsleitung des Verbandes schweizerischer Arbeitsämter an.

Die Zustimmung der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte bleibt
vorbehalten.

25. Februar 1998

EIDGENOESSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst