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Bauprodukte: Anpassung ans europäische Recht

PRESSEMITTEILUNG

Bauprodukte: Anpassung ans europäische Recht

Die Schweiz soll ihre Vorschriften für den Verkauf von Bauprodukten an
das europäische Recht anpassen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden
Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die Hersteller von
Bauprodukten haben auf dem europäischen Markt einen bedeutenden
Wettbewerbsnachteil, weil im EWR und in der Schweiz unterschiedliche
Regelungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten bestehen. Daraus
erwachsen zusätzliche Kosten.

Die Schweizer Hersteller von Bauprodukten müssen unterschiedliche
Vorschriften befolgen, je nachdem, ob ihre Produkte für den europäischen
oder den heimischen Markt bestimmt sind. Entsprechend haben sie
bedeutende Mehrkosten in Kauf zu nehmen, da zwei Produkteserien
hergestellt werden müssen: eine, die den schweizerischen Vorschriften
genügt, und eine, die den europäischen entspricht; sind in der Schweiz
Konformitätskontrollen nötig, so müssen sie ihre Produkte in der Schweiz
und in Europa prüfen lassen.

Der Handel mit Bauprodukten zwischen der Schweiz und den Staaten des EWR
(EG und EFTA) ist umfangreich. Im Jahre 1996 wurden Bauprodukte im Wert
von 1 939,7 Millionen Franken importiert und für 1 077,7 Millionen
exportiert. Vergleicht man diese Zahlen mit dem Wert der gesamten
Importe (1 987,8 Mio. Franken) und der Gesamtausfuhren (1 262,1 Mio.
Franken), so wird klar, dass Europa bei weitem der wichtigste
Handelspartner der Schweiz ist.

Um die Marktnachteile, die diesen Handel einschränken, zu beseitigen,
wurde ein Entwurf zu einem Gesetz über die Bauprodukte ausgearbeitet.
Dessen Ziel ist es, das Inverkehrbringen von Bauprodukten analog den im
EWR gültigen Vorschriften auszugestalten. Die Vernehmlassung wurde eben
eröffnet und dauert bis zum 6. Mai 1998.

Da die Anwendungen dieses neuen Gesetzes, die Harmonisierung der
kantonalen Vorschriften im Baubereich voraussetzt, hat die Konferenz der
Kantonsregierungen ein diesbezügliches Referenzdokument (interkantonales
Konkordat) erarbeitet, das parallel zum Bundesgesetz den Kantonen zur
Vernehmlassung geschickt wird.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
- Oscar Zosso, Botschafter, BAWI, Tel. 031 / 324 07 57
- Herbert Tichy, Sektionschef, AFB, Tel. 031 / 322 83 51
- Judith Sager, Stellvertreterin, AFB Tel. 031 / 322 84 34

25.2.1998