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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neuausrichtung Tierschutz

Neuausrichtung Tierschutz

Bekanntlich hat das Bundesamt für Veterinärwesen für die Erarbeitung von
Vorschlägen für eine Neuausrichtung des Tierschutzrechts eine
Arbeitsgruppe
eingesetzt, welche von Frau Nationalrätin Christiane Langenberger-Jaeger
präsidiert wird (Pressemitteilung vom 9.10.97).
Die Arbeitsgruppe hat in der Zwischenzeit ihre Arbeit aufgenommen und
beschlossen, insbesondere die Aspekte
· Vollzug in den Kantonen,
· Ausbildung und Information sowie
· fehlende Bestimmungen im Hinblick auf eine Gesetzes- bzw.
erordnungsrevision
zu durchleuchten, damit sie dem Bundesamt für Veterinärwesen
auftragsgemäss
entsprechende Vorschläge unterbreiten kann.
Der Arbeitsgruppe geht es dabei nicht darum, die Tierschutzgesetzgebung
völlig auf den Kopf zu stellen, sondern festzustellen, wo
Handlungsbedarf
besteht. Erste Ergebnisse der bisherigen Arbeit deuten darauf hin, dass
die
Gesetzgebung von den Kantonen uneinheitlich gehandhabt wird,
insbesondere
auch im Zusammenhang mit den aufgrund des Landwirtschaftsgesetzes
gewährten
Direktzahlungen. Ein Grund für die uneinheitliche Handhabung könnte in
den
Unterschieden bei der Organisation der Vollzugsstrukturen an sich, aber
auch im Personal- und Finanzbereich liegen.

Für die Arbeitsgruppe "Neuausrichtung des schweizerischen
Tierschutzrechts":
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst

Bern, 24. Februar 1998

Auskunft:
Frau Nationalrätin Christiane Langenberger-Jaeger, Präsidentin der
Arbeitsgruppe, Tel. 021 869 93 68