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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat hat Rechtsanspruch abgelehnt

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat hat Rechtsanspruch abgelehnt

Der Bundesrat lehnt die Genugtuungsforderung des ehemaligen jüdischen
Flüchtlings Charles Sonabend aus rechtlichen Gründen ab. In seiner
Stellungnahme bringt er sein Mitgefühl und Bedauern zum Ausdruck. Die
Landesregierung bekräftigt ihr Bekenntnis zur Wahrnehmung weit gefasster
humanitärer Verantwortung.
Sonabend, dessen Familie 1942 in die Schweiz geflüchtet und von den
kantonalen Behörde nach Frankreich zurückgewiesen worden war, fordert
vom Bund eine Genugtuungssumme von 100.000 Franken. Er macht geltend,
die Bundesbehörden seien aufgrund ihrer damaligen Asylpolitik für den
Tod seiner Eltern mitverantwortlich. Diese waren nach der Rückweisung
von einer deutschen Patrouille verhaftet, deportiert und von den Nazis
in Auschwitz umgebracht worden.
Kein Rechtsanspruch
Der Bundesrat hat das auf das Verantwortlichkeitsgesetz gestützte
Begehren abgelehnt, weil die Ansprüche sowohl durch Zeitablauf verwirkt
als auch materiellrechtlich nicht begründet sind. Die Bundesbehörden
haben im Gegensatz zum Naziregime keine Kriegsverbrechen begangen. Die
Stellungnahme des Bundesrates erfolgt im Verantwortlichkeitsverfahren in
der Form einer Parteierklärung. Sonabend hat nun die Möglichkeit, beim
Bundesgericht in Lausanne Klage einzureichen.
Ausdruck des Mitgefühls
Der Bundesrat ist sich der persönlichen Tragik, welche das Schicksal
seiner Familie für Sonabend bedeutet, bewusst. Die Landesregierung
spricht ihm - unabhängig von der juristischen Beurteilung des Begehrens
und unabhängig von der historischen Würdigung der Gesamtumstände - ihr
tief empfundenes Mitgefühl und Bedauern aus.
Weit gefasste humanitäre Verantwortung
Als Erneuerung der humanitären Verantwortung im weitesten Sinn hat der
Bundesrat bereits die Stiftung solidarische Schweiz lanciert. Diese geht
zwar auf die Erkenntnis vergangener Tragödien zurück, wirkt jedoch in
die Zukunft und ist keine Schuldanerkennung. Sie sieht die Unterstützung
von Projekten zur Vermeidung von Gewalt, Armut und Not sowie zur
Verbesserung der Zukunftsperspektiven von Kindern vor. Dazu gehören auch
solche zur Rehabilitation von Opfern der Gewalt, Folter und Genoziden
sowie zur Versöhnungsarbeit. Der Bundesrat wird in der Botschaft zum
Stiftungsgesetz präzisieren, wie im Sinne der Erinnerungsarbeit und der
Prävention auch konkrete Projekte im Zusammenhang mit den bis heute
andauernden, tragischen kollektiven oder individuellen Auswirkungen des
Holocaust unterstützt werden können. Dies steht im Einklang mit der Rede
des Bundespräsidenten vom 5. März 1997 und mit dem Stiftungskonzept

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

19.2.1998