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Marktgerechtere Preise für Industriealkohol

PRESSEMITTEILUNG

Marktgerechtere Preise für Industriealkohol

Ab 1. März 1998 kann die Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) beim Sprit eine
marktgerechtere, flexiblere Preispolitik betreiben. Das Eidg.
Finanzdepartement hat die Verordnung über die Verkaufspreise für Sprit
revidiert, um den Handlungsspielraum der EAV im Zusammenhang mit der
Liberalisierung des Schweizer Alkohol-handels zu erweitern.

Die EAV versorgt die Schweizer Wirtschaft mit Alkohol für die chemische,
pharma-zeutische und kosmetische Industrie sowie für die Herstellung von
Spirituosen oder Genussmitteln wie Schokoladen. Zwei Drittel des Bedarfs
kauft die EAV auf dem Weltmarkt ein, der Rest wird in der Schweiz
produziert. Die Preise für den von der EAV verkauften Sprit werden durch
verändernde Roh-stoffpreise, Wechselkurse sowie durch Transport- und
Zollkosten beeinflusst.

Die vom Eidg. Finanzdepartement revidierte Verordnung über die
Verkaufspreise der EAV für Sprit erlaubt, die Preise flexibler auf neue
Markt-ver-hältnisse abzustimmen. Gleichzeitig sollen die Bedürfnisse der
Kundschaft stärker berücksichtigt werden. So wird die freie Auswahl der
verschiedenen Spritsorten und -qualitäten grösser. Ge-wünschte
Zusatzleistungen werden separat verrechnet.

Die Kosten für den Transport, das Mischen und Abfüllen der Ware in
Transport-ge-binde sowie die Kosten für den Unterhalt der Infrastruktur
sind in den Preisen einge-schlossen. Die Preisspanne richtet sich nach
den gelieferten Mengen. Bei grossen Lieferungen in Bahnkesselwagen
können fortan Rabatte gewährt werden. Zur Dec-kung von Mehrkosten für
den Versand von Mengen unter 10 000 Kilogramm kann die EAV wie bisher
einen Preiszuschlag verlangen. Neu sieht die Verordnung vor,
Liefer-verträge abzuschliessen.

Die für den Spriteinkauf und -verkauf zuständige Abteilung der EAV wird
im Rahmen der schrittweisen Liberalisierung des Schweizer Sprithandels
ab Juli 1998 als Profit-center arbeiten.

Die revidierte Verordnung über die Verkaufspreise der Alkoholverwaltung
tritt am 1. März 1998 in Kraft. Die Preislisten werden regelmässig
publiziert.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Monique Helfer, Informationsbeauftragte EAV, 031/309 12 64

20.2.1998