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Das neue Medienstrafrecht tritt am 1. April in Kraft

Pressemitteilung

Das neue Medienstrafrecht tritt am 1. April in Kraft

Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte Medienstraf- und
Verfahrensrecht auf den 1. April in Kraft gesetzt. Den Schwerpunkt der
Revision bildet die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für
Medienschaffende. Ausserdem werden die für Medien geltenden Vorschriften
des Strafgesetzbuches den technischen und gesellschaftlichen Wandlungen
im Medienbereich angepasst.

Mit der Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Medienschaffende
zieht der schweizerische Gesetzgeber auch die nötigen Konsequenzen aus
dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen
Goodwin aus dem Jahr 1996. Danach haben Journalisten, gestützt auf die
Europäische Menschenrechtskonvention, das Recht, ihre Quellen
grundsätzlich geheim zu halten. Die neue Vorschrift schliesst das
Zeugnisverweigerungsrecht lediglich für eigentliche Notsituationen aus
so-wie für 22 als besonders schwer eingestufte Straftaten, wie Mord,
Raub, schwere Sexualdelikte, organisiertes Verbrechen, Korruption oder
schwerer Drogenhandel. In diesen schwerwiegenden Fällen gilt das
Interesse der Strafverfolgung vor.

Die Revision passt die Vorschriften des Medienstrafrechts, die seit
Inkrafttreten des Strafgesetzbuches im Jahre 1942 nie veränderten worden
sind, den inzwischen eingetretenen erheblichen Wandlungen in der
Medienwelt an. So gelten die Bestimmungen nicht mehr nur für die
geschriebene Presse, sondern für alle Medien. Die Haftung für
Mediendelikte wird den allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen insofern
angepasst, als ein Redaktor bei Fehlen des primär verantwortlichen
Autors neu nur dann strafrechtlich belangt werden kann, wenn er sich
selber schuldhaft verhalten hat, d. h. wenn er die Veröffentlichung
eines deliktischen Beitrages vorsätzlich oder fahrlässig nicht
verhindert hat.

Diese Änderungen gelten entsprechend für das Militärstrafgesetz.

18. Februar 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
- Dr. Peter Ullrich, Bundesamt für Justiz, 031/322 40 12