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Vor Verhandlungen mit Visegrad-Staaten über Anerkennung der Identitätskarte als Reisedokument

Pressemitteilung

Vor Verhandlungen mit Visegrad-Staaten über Anerkennung der
Identitätskarte als Reisedokument

Die Schweiz will mit den Visegrad-Staaten Tschechien, Slowakei und Polen
eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Identitätskarte
als Reisedokument abschliessen. Der Bundesrat hat am Mittwoch das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, gemeinsam mit
dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten
Verhandlungen aufzunehmen. Die Anerkennung kann durch eine entsprechende
Ergänzung der bilateralen Visumabkommen erfolgen. Mit Ungarn, dem
vierten Visegrad-Staat, hat die Schweiz bereits am 4. Juni 1997 die
gegenseitige Anerken-nung der Identitätskarte als Reisedokument
vereinbart.

Visumpflicht bereits früher aufgehoben

Staatsangehörige aller vier Visegrad-Staaten können, gestützt auf
bilaterale Abkommen, bereits seit Anfang der 90-er Jahre mit einem
gültigen Reisepass ohne Visum in die Schweiz einreisen. Visegrad ist ein
ungarischer Ausflugsort nördlich von Budapest, wo die vier Staaten 1991
ein Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit vereinbarten.

11. Februar 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Adrian Wymann, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031/325.11.47