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Konsensgespräche : Drei Schwerpunkte

PRESSEMITTEILUNG

Konsensgespräche : Drei Schwerpunkte

Die Delegationen von Bundesrat, Kantone, Parteien und Sozialpartner
haben sich auf das weitere Vorgehen für die Konsensgespräche am “Runden
Tisch³ geeinigt. Aufgrund der Auswertung der breit angelegten
bilateralen Konsultationen zu den geplanten Kürzungen und Mehreinnahmen
im Hinblick auf die Stabilisierung des Bundeshaushalts sollen in einem
ersten Schritt drei Schwerpunkte vertieft werden: Der Sparbeitrag der
Kantone, der Sanierungsbeitrag der Sozialversicherungen sowie
Erweiterungen oder Umgewichtungen des Stabilisierungsprogramms. Damit
sollen auf Expertenebene Grundlagen für die späteren Entscheide des
“Runden Tisches³ erarbeitet werden.

Alle Teilnehmer am zweiten “Runden Tisch³ anerkannten den möglichst
baldigen Ausgleich des Bundeshaushalts als vordringliches Anliegen.
Insbesondere bewerteten sie den Wiedergewinn der finanzpolitischen
Stabilität über alle Standpunkte hinweg auch als Voraussetzung für die
längerfristigen Sanierungen der Sozialversicherungen. Damit bleibt das
“Stabilisierungsprogramm 98³ zeitlich und sachlich ein eigenständiges
Paket, über das unabhängig von übergeordneten Reformen zu befinden ist.
Ebenfalls einhellige Zustimmung fand, dass das Stabilisierungsprogramm
sowohl Ausgabenkürzungen als auch Einnahmen enthalten soll.

Fokus auf drei Schwerpunkte

An der zweiten Plenarsitzung des “Runden Tisches³ vom 10. Februar 1998
in Bern wurde nach eingehender Diskussion der in den bilateralen
Konsultationen eingebrachten Standpunkte beschlossen, die weiteren
Arbeiten auf drei Schwerpunkte zu fokussieren und in gemischten
Arbeitsgruppen weiterbehandeln zu lassen:
… Sparbeitrag der Kantone (in einer gemischten Arbeitsgruppe mit
Vertretern des Bundes, der Bundesratsparteien und der Kantone).
… Massnahmen zur Sanierung der Sozialversicherungen (in einer gemischten
Arbeitsgruppe mit Vertretern der Sozialpartner, der Kantone, der
Bundesratsarteien und der Bundesverwaltung).
… Erweiterungen und Umgewichtungen des Stabilisierungsprogramms sowie
Verknüpfung mit pendenten finanzpolitischen Vorlagen (in einer
gemischten Arbeitsgruppe mit  je kleinen Vertretungen  der
Bundesratsparteien, der Sozialpartner, der Kantone und der
Bundesverwaltung, die sowohl den Ausgaben- als auch den Einnahmenbereich
beleuchten).

Die in gemeinsamer Expertenarbeit berechneten Vorschläge bilden die
Grundlage für substanzielle Entscheide am “Runden Tisch³. Wie die
Gespräche am “Runden Tisch³ wurde auch für dieExpertenarbeit im
Interesse einer möglichst offenen Konsenssuche Vertraulichkeit
vereinbart. Eine nächste Sitzung im Plenum ist für den 12. März
vorgesehen.

Auskünfte: Daniel Eckmann, Delegierter für Kommunikation, 079 408 69 70.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

10.2.1998