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Positives Echo auf neue Währungsordnung

PRESSEMITTEILUNG

Positives Echo auf neue Währungsordnung

Der neue Verfassungsartikel über Geld und Währung ist in der
Vernehmlassung bei den Parteien, Kantonen und Sozialpartnern auf ein
grundsätzlich positives Echo gestossen. Einhellig begrüsst wurden die
Aufhebung der veralteten Goldbindung des Frankens und die Möglichkeit
der ertragbringenden Bewirtschaftung überschüssiger Reserven.
Unterschiedlich bewertet wurde die Formulierung des Notenbankauftrags.
Alle waren der Meinung, dass die Währungsverfassung streng von der Frage
der Verwendung der Erträge aus der Bewirtschaftung der überschüssigen
Reserven zu trennen sei. Der Bundesrat will im Laufe des Frühlings eine
Botschaft an das Parlament verabschieden.

Die Parteien, Kantone, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
hatten sich in der Woche vom 19. - 23. Januar 1998 zur neuen
Währungsordnung geäussert. Nebst der Aufhebung der Goldbindung des
Frankens standen insbesondere der Wortlaut des Notenbankauftrags, die
ver-fassungsrechtliche Verankerung der Unabhängigkeit der Nationalbank
sowie die Frage des Eigentums und der Bewirtschaftung der für geld- und
währungs-politische Zwecke nicht benötigten Währungsreserven zur
Debatte.
Gegen die rechtliche Aufhebung der veralteten Goldbindung des Frankens
wur-den keine Einwände erhoben, sofern dies in einer Weise geschieht,
die das Vertrauen in den Schweizer Franken nicht schmälert. Die
Nationalbank soll deshalb in der Verfassung dazu verpflichtet werden,
weiterhin ausreichende Währungsreserven - darunter auch Gold - zu
halten. Zudem soll ihre bereits heute weitgehend realisierte
Unabhängigkeit Eingang in die Verfassung finden.

Zu mehr Diskussionen gab die Formulierung des Notenbankauftrags Anlass.
Der Vorschlag des Bundesrats, die Nationalbank müsse die Geldpolitik
“im Gesamtinteresse des Landes führen, wobei das Ziel der
Preisstabilität vor-rangig ist³ wurde von der SPS und den Gewerkschaften
als zu eng bewertet. Sie lehnen die Preisstabilität als einziges
vorrangiges Ziel ab und fordern, dass eine ausgeglichene
Konjunkturentwicklung und die Vollbeschäftigung mindestens eben-bürtig
im Notenbankauftrag erscheinen. Die meisten anderen Parteien sowie die
Arbeitgeber-Organisationen hingegen sehen in der Erwähnung der
Preisstabilität als vorrangigem Ziel ein wichtiges vertrauensbildendes
Element, welches nebst der Unabhängigkeit der SNB sowie der
Verpflichtung zum Halten ausreichender Währungsreserven einen Ersatz für
die Aufhebung der Gold-bindung bildet. Zudem bedeute die Preisstabilität
Inflations- sowie auch   Deflationsbekämpfung. Seitens der SNB wurde
dieser Interpretation zugestimmt und betont, dass die Geldpolitik auf
die Konjunkturlage Rücksicht nimmt..

Nach der Aufhebung der Goldbindung des Frankens hält die Nationalbank
mehr Reserven als sie für die Erfüllung der Geld- und Währungspolitik
benötigt. Die Vernehmlasser stimmten dem Vorschlag des Bundesrates zu,
diese “über-schüssigen³ Reserven - mit Ausnahme des vorgesehenen
Stiftungskapitals - im Eigentum der SNB zu belassen. Um
Interessenskonflikte zu vermeiden, soll dieses Vermögen jedoch
unabhängigen Dritten zur Bewirtschaftung übergeben werden. Da nach der
Verfassung auch  die gesetzlichen Grundlagen revidiert werden müssen,
sind Goldverkäufe voraussichtlich frühstens ab 2000 möglich.
Schliesslich waren die Vernehmlasser einstimmig der Meinung, dass die
Reform der Währungsverfassung streng von der Verwendung der anfallenden
Erträge und somit auch vom Gesetz für die Stiftung Solidarische Schweiz
zu trennen sei. Die neue Währungsordnung ermögliche zwar, überschüssige
Goldreserven zu verkaufen und zu bewirtschaften, schaffe jedoch in
keiner Weise ein Präjudiz für die Art der Ertragsverwendung. Eine
Vermischung der beiden Diskussionen wäre somit sachfremd.

Auskunft: Urs Plavec, Eidg. Finanzverwaltung, 031 / 322.61.72

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

4.2.1998