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Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei

PRESSEMITTEILUNG

Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei

Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat Fürsprecher Niklaus Huber zum
Leiter der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ernannt.
Der neu geschaffenen Stelle kommt eine Schlüsselrolle zu bei der
Anwendung des Bundesgesetzes über die Geldwäscherei. Sie wird direkt der
Eidg. Finanzverwaltung zugeordnet. Niklaus Huber hat heute seine Stelle
angetreten.

Niklaus Huber wurde 1961 geboren. Er studierte Recht an der Universität
Bern. Anschliessend trat er in die Privatwirtschaft ein, wo er
nacheinander als juristischer Mitarbeiter der Schweizerischen
Bankgesellschaft  am Hauptsitz, als Anwalt bei Niederer Kraft & Frey in
Zurich und zuletzt  als Leiter des Rechtdienstes der SICPA Holding S.A.
in Lausanne tätig war. 1992 schloss er ein Nachdiplomstudium in den
Vereinigten Staaten ab (Master of Comparative Jurisprudence der New York
University School of Law).

Die Kontrollstelle muss aufgrund des Bundesgesetzes über die
Geldwäscherei (GWG), das noch in der ersten Hälfte 1998 in Kraft treten
soll, eingerichtet werden. Sie hat den Auftrag, alle Finanzintermediäre
(z.B. Vermögensverwalter, Treuhänder, Wechselbüros)  zu beaufsichtigen,
die nicht einer anderen Aufsichtsbehörde des Bundes wie der
Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und dem Bundesamt für
Privatversicherungen (BPV) unterstellt  sind.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

2.2.1998