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Verhütung von Folter: Folgebericht der Schweiz veröffentlicht

Pressemitteilung

Verhütung von Folter: Folgebericht der Schweiz veröffentlicht

Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher
oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hatte im Februar 1996
seinen zweiten periodischen Besuch in der Schweiz abgehalten. Dabei
inspizierte er in den Kantonen Bern, Genf, Tessin, Waadt, Wallis und
Zürich rund dreissig Einrichtungen der Polizei- und Untersuchungshaft,
des Straf- und Massnahmenvollzuges, der Psychiatrie und des Asylwesens.
Den Besuchsbericht liess er den Schweizer Behörden im Oktober 1996
zukommen. Darin wurde die Schweiz aufgefordert, innert 6 Monaten einen
Zwischenbericht und innert 12 Monaten einen Folgebericht zu Handen des
CPT zu erstellen.

Im Zwischenbericht des Bundesrates, publiziert im Juni letzten Jahres,
wurden die im Bund und in den besuchten Kantonen bereits realisierten
Massnahmen im Zusammenhang mit dem Besuch des CPT dargestellt. Zugleich
wurden darin auch einige weitere Massnahmen gesetzgeberischer,
organisatorischer und baulicher Natur im Sinne des CPT in Aussicht
gestellt. Über deren Umsetzung gibt nun der vom Eidgenössischen Justiz-
und Polizeidepartement in Zusammenarbeit mit den sechs vom CPT besuchten
Kantonen erstellte Folgebericht Aufschluss.

29. Januar 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz,
Tel. 322 41 33