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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Mehr Bundeskompetenzen im Kampf gegen das organisierte Verbrechen

Pressemitteilung

Mehr Bundeskompetenzen im Kampf gegen das organisierte Verbrechen

Künftig soll der Bund in bestimmten Fällen von organisiertem Verbrechen
und Wirtschaftskriminalität (vgl. Anhang) das Strafverfahren weitgehend
selber führen können. Dies schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft
über Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der
Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung vor.

Nach dem bundesrätlichen Konzept kann die Bundesanwaltschaft, wenn die
gesetz-lichen Voraussetzungen erfüllt sind, in den betreffenden Fällen
ein Ermittlungsverfahren eröffnen und führen. Die anschliessende
Voruntersuchung führt  der eidgenössische Untersuchungsrichter. Nur für
die Beurteilung wird der Fall an den zuständigen Kanton delegiert. Die
Anklage vor dem kantonalen Gericht vertritt die Bundesanwaltschaft. Der
Vorentwurf von 1996 hatte die Abtretung an den Kanton bereits nach dem
Ermittlungsverfahren vorgesehen, was aber in der Vernehmlassung
überwiegend abgelehnt wurde.

Mit seinem Vorschlag will der Bundesrat den Kampf gegen die neuen
grenz-überschreitenden und komplexen Verbrechensformen wirkungsvoller
führen. Mit der zentralen Verfahrensleitung soll vor allem dem Kantons-
und Landesgrenzen über-schreitenden Charakter dieser Kriminalität
effizienter begegnet werden. Zugleich sollen dadurch vorab kleinere
Kantone entlastet werden, die zur Bewältigung derarti-ger Fälle oft
nicht über genügende Ressourcen verfügen. Der Vorschlag wird dem Bund
zwar einen Mehraufwand von mehreren Millionen Franken verursachen, doch
ist auch mit einem beträchtlichen Erlös aus Einziehungen (Beschlagnahme
von deliktisch erworbenen Vermögen) zu rechnen.

Gewissermassen als Gegengewicht zu den erweiterten
Verfahrenszuständigkeiten des Bundes sollen die Verteidigungsrechte des
Beschuldigten in Strafverfahren des Bundes verbessert werden. Dies
betrifft namentlich das Haftrecht sowie die Beteiligung des
Beschuldigten an der Beweiserhebung. Hinzu kommen gewisse Aenderungen
hinsichtlich der Stellung der Bundesanwaltschaft. Besonders zu erwähnen
ist hier die verstärkte Aufsichtsfunktion der Anklagekammer des
Bundesgerichts über die Bundesanwaltschaft.

Bei der gleichen Gelegenheit schlägt der Bundesrat schliesslich die
Kodifizierung einer bewährten Delegationspraxis der Bundesverwaltung im
Verwaltungsstrafrecht vor.

28. Januar 1998

EIDGENOESSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Dr. Peter Müller, Vizedirektor des Bundesamtes für
Justiz, Tel. 031/322.41.33