Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Haager Adoptions-Uebereinkommen

Pressemitteilung

Haager Adoptions - Übereinkommen: Ergebnisse der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum
Haager Adoptions-Übereinkommens zur Kenntnis genommen.  Er erteilte am
Mittwoch dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement den Auftrag,
eine Botschaft zur Ratifikation und zu einem entsprechenden Bundesgesetz
zu erarbeiten.

Am Vernehmlassungsverfahren, das von Mitte Februar bis Ende Juni 1997
dauerte, beteiligten sich sämtliche Kantone, das Bundesgericht sowie
vier Parteien und 27 Organisationen, Institutionen und Verbände. In den
eingegangenen Stellungnahmen wurde praktisch einhellig eine rasche
Ratifikation des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 befürwortet,
welches die Schweiz am 16. Januar 1995 unterzeichnet hatte. Auch der
Vorentwurf zu einem Bundesgesetz zum Haager Übereinkommen stiess in
seinen Grundzügen auf breite Zustimmung.

In zahlreichen Stellungnahmen wurde indessen kritisiert, dass gemäss
Vernehmlassungsvorlage auf eine Verbesserung der ausländerrechtlichen
Stellung von Kindern verzichtet werden soll, die zum Zwecke der Adoption
in die Schweiz einreisen, deren Adoption in der Folge jedoch scheitert.
Verschiedentlich wurde gefordert, den Kindern bereits bei der Einreise
einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung einzuräumen.
Angesichts dieser Kritik soll die Frage des fremdenpolizeilichen Status
der Kinder, die zur Adoption in die Schweiz einreisen, bei der
Erarbeitung der Botschaft nochmals eingehend geprüft werden.

28. Januar 1998

EIDGENOESSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Herr Hans Kuhn, BJ, Tel. 031/322 53 56, oder Herr Dieter Freiburghaus,
BJ, Tel. 031/324 83 55