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Subventionsbericht: Erste Umsetzungsschritte

PRESSEMITTEILUNG

Subventionsbericht: Erste Umsetzungsschritte

Die Umsetzung der Empfehlungen des ersten Subventionsberichts führen ab
dem Jahr 2002 zu einer namhaften Entlastung des Bundeskasse. Bis dahin
ergibt sich kein substantieller Beitrag zur Erreichung des
Haushaltsgleichgewichts. Dies geht aus dem 1. Controlling-Bericht des
Eidg Finanzdepartements (EFD) hervor, der vom Bundesrat zur Kenntnis
genommen wurde.

Der Bund gibt jährlich rund 25 Mia Franken für Subventionen aus. Der
Gesetzgeber hat in dem 1991 in Kraft gesetzten Subventionsgesetz (SuG)
den Bundesrat beauftragt, mindestens alle sechs Jahre die Bestimmungen
über Finanzhilfen und Abgeltungen nach einheitlichen Grundsätzen zu
überprüfen. In einem ersten Bericht wurden insgesamt 159 Subventionen
unter die Lupe genommen und ein Entlastungspotential von einigen wenigen
100 Millionen Franken ausgemacht. Vorgeschlagen wurden Massnahmen zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit.
Angesichts der Vielzahl von Subventionstatbeständen und der Komplexität
des Subventionssystems ist vor der Analyse eine umfassende Datenbank für
über 600 Subventionsrubriken aufgebaut worden, mit deren Hilfe der ganze
Bereich systematisch durchleuchtet werden konnte und die zukünftig als
Führungsunterstützung zur Verfügung steht.
Die vertiefte Beurteilung wurde in zwei Etappen aufgeteilt. Der erste
Teil enthält die Prüfergebnisse von 159 der 405 Subventionen, bei denen
im Referenzjahr 1995 Zahlungen erfolgt sind. Nicht einbezogen wurden in
der Regel Subventionen mit jüngst revidierter Rechtsgrundlage (z.B.
Waldgesetz), in Reform befindliche Bereiche (z.B.Bahnreform), demnächst
auslaufende Subventionen, Pflichtbeiträge an internationale
Organisationen sowie Beiträge an öffentliche Sozialversicherungen.
Soweit sinnvoll werden diese Bereiche Gegenstand einer zweiten Prüfrunde
bilden.
Der Umsetzungsprozess wird vom EFD begleitet. Es nimmt das Controlling
wahr. Gemäss dem 1. Controlling-Bericht umfasst das erste
Massnahmenpaket rund 250 Einzelmassnahmen. Für deren Grossteil können
zur Zeit noch keine konkreten Angaben zu Inkrafttreten und Wirkung
gemacht werden. Die heute ausgewiesene Entlastungswirkung des Pakets
beträgt ab 2002 rund 180 Millionen jährlich. Bis 2001 bleibt sie aber
deutlich unter 100 Millionen und kann damit keinen substantiellen
Beitrag zur Erreichung des Haushaltsziels leisten. Allerdings ist bei
drei Vierteln aller Massnahmen der Entlastungseffekt noch nicht
beziffert. Das im Subventionsbericht genannte Entlastungspotential von
einigen wenigen 100 Millionen ist erreichbar.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Beat Mäder, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: 031/ 322 60 81

28.1.1998