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Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark

PRESSEMITTEILUNG

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark

Das am 11. März 1997 unterzeichnete Protokoll zum
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Dänemark zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und Vermögen ist durch Notenwechsel vom 8. Dezember 1997 und
30. Dezember 1997 ratifiziert worden. Das Protokoll ist damit in Kraft
getreten und seine Bestimmungen finden erstmals ab dem 1. Januar 1998
Anwendung.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

16.1.1998