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Swisscom und Post mit eigenen Pensionskassen

PRESSEMITTEILUNG

Swisscom und Post mit eigenen Pensionskassen

Swisscom und Post sollen ihre berufliche Vorsorge künftig unabhängig von
der Pensionskasse des Bundes (PKB) durchführen. Der Bundesrat hat das
Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm bis zum Sommer 98
konkrete Vorschläge zur Entflechtung der beruflichen Vorsorge des Bundes
zu präsentieren. Die schlankere PKB wird künftig rund 65.000 Versicherte
umfassen, das sind rund 40 Prozent des heutigen Bestandes. Dazu kommen
allenfalls 10.000 Versicherte von angeschlossenen Organisationen. Die
Aufteilung der PKB soll die Bildung von kleineren, flexibleren und
leistungsfähigeren Vorsorge-Einheiten ermöglichen.

Der Bundesrat hat vom Aussprachepapier Kenntnis genommen, in dem das EFD
Vorschläge für eine neue strategische Ausrichtung und neue
Organisations-strukturen im Bereich der Eidgenössischen
Versicherungskasse (EVK) und der beruflichen Vorsorge des Bundes
unterbreitet. Demnach soll sich die PKB auf ein Tätigkeitsgebiet
konzentrieren, das die zentrale Bundesverwaltung, die ETH und weitere
dem Bund nahestehende Einrichtungen umfasst. Die Eidgenössische
Ausgleichskasse (EAK), welche die AHV für das Bundespersonal betreut,
soll aus der EVK ausgegliedert werden. Die SBB führen weiterhin eine
eigene Pensionskasse; die Fusion mit der PKB wird nicht vollzogen.

Reduktion der Arbeitsplätze bei der PKB

Die Ausgliederung der EAK und die Aufteilung der PKB in drei Kassen hat
mittelfristig auch eine Reduktion der Zahl der heute 220 Arbeitsplätze
bei der EVK zur Folge. Die Direktion der EVK nimmt im Hinblick auf den
Transfer von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den allenfalls neu
entstehenden Kassen demnächst Verhandlungen mit der Post und der
Swisscom auf. Bis Ende März wird festgelegt, wieviele und welche
befristeten Arbeitsplätze die EVK im nächsten Jahr weiterhin anbieten
kann. Bis Ende des nächsten Jahres sollen konkrete Pläne bezüglich
Stellenbestand der EVK vorliegen.

Die Führung von eigenen Pensionskassen entspricht den Vorstellungen von
Swisscom und SBB. Auch die Post betrachtet dies als Möglichkeit für die
künftige Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge. Das EFD wird nun die
vielen offenen Fragen klären und die detaillierten Vorschläge zuhanden
des Bundesrates ausarbeiten. Die Stossrichtung wird in den einzelnen
Bereichen die folgende sein:

… Die künf-tige Kasse der Bundesverwaltung, der ETH und weiterer dem
Bund nahestehenden Einrichtungen soll einen Hauptvorsorgeplan
durchführen, der weitgehend dem heutigen entspricht.
… Bei der Post ist denkbar, dass deren Personal nach dem gleichen
Vorsorgeplan wie beim Bund versichert ist. Damit würde dem Anliegen des
Postpersonals Rechnung getragen.
… Die Swisscom hat nach dem neuen Telekommunikationsunternehmungsgesetz
die Möglichkeit, mit Zustimmung des Bundesrates eigene Pensionskassen zu
führen. Da das Personal der Swisscom ab dem Jahr 2001 privatrechtlich
angestellt sein wird und das Unternehmen weitgehend nach
privatrechtlichen Grundsätzen geführt wird, sollen ihr keine Auflagen
bezüglich der beruflichen Vorsorge gemacht werden.
… Die SBB führen eine eigene Pensionskasse mit demselben Vorsorgeplan
wie die PKB. Die Regelung der künftigen Vorsorge der SBB ist gegenwärtig
im Rahmen der Bahnreform Gegenstand der parlamentarischen Beratung.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Christiane Aeschmann, Leiterin Abt. Grundsatzfragen EVK, Tel:
322 88 76

14.1.1998