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Neue Verordnung über die Schweizerische Landesbibliothek

Neue Verordnung über die Schweizerische Landesbibliothek

Der Bundesrat hat eine neue Verordnung über die Schweizerische
Landesbibliothek (SLB) erlassen. Diese bezeichnet  die SLB als
Dienstleistungszentrum für die moderne Informationsvermittlung, weitet
ihren Sammelauftrag auf die neuen Informationsträger aus und überträgt
ihr  die Koordination im schweizerischen Bibliothekswesen und die
internationale Zusammenarbeit. Die Verordnung tritt am 1. Februar 1998 in
Kraft.

Die totalrevidierte Gesetzesgrundlage der SLB von 1992 machte einen neuen
Vollzugserlass erforderlich. Die Verordnung über die SLB ermöglicht eine
intensivere Zusammenarbeit und Koordination der Dienstleistungen mit
allen anderen Bibliotheken in der Schweiz und beauftragt sie, gemeinsam
mit ihnen ein Netzwerk zu errichten. Bereits heute führt die SLB den
Gesamtkatalog der Monographien und Periodika in Schweizerbibliotheken und
wirkt am interbibliothekarischen Leihverkehr mit. Zudem wird die SLB
gerüstet, die Dienstleistungsbedürfnisse der Informationsgesellschaft zu
erfüllen. Ihre seit mehr als hundert Jahren geäufneten Bestände erweisen
sich als unverzichtbarer Rohstoff für die sich rasant entwickelnden
Informationsindustrien. Die neue Verordnung präzisiert einen zeitgemässen
Sammlungsauftrag der SLB. Sie definiert die Stellung der Graphischen
Sammlung der SLB und des der SLB angegliederten Schweizerischen
Literaturarchivs und sie hält das erweiterte Mandat der
Landesbibliothekskommission fest. Die Verordnung über die Schweizerische
Landesbibliothek tritt am 1. Februar 1998 in Kraft.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES  INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Dr. Rätus Luck, Leiter kulturelle Aktivitäten, Schweizerische
Landesbibliothek,
Tel. 031 322 89 30